INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH
Türkisch – Übersetzungen für Österreich
Türkisch-Deutsch und Deutsch-Türkisch: Dokumente und Fachtexte für private, behördliche und geschäftliche Zwecke übersetzen lassen.

Sprache, Dokument und Herkunft richtig einordnen
Türkische Personenregisterauszüge und internationale Personenstandsurkunden sind nicht automatisch dieselbe Dokumentart. Umfang, Aussteller und einzelne Vermerke werden anhand der vorgelegten Fassung geprüft.
Namensschreibweisen mit türkischen Sonderzeichen bleiben erhalten. Insbesondere Unterschiede zwischen punktiertem und punktlosem i werden nicht als belanglose Schreibvarianten behandelt. Amtliche lateinische Namen dienen als Vergleich.
Nationale Identifikationsnummern, Barcodes und Registerverweise werden nicht umgedeutet. Apostillen oder andere Bestätigungen sind eigene Textbestandteile und werden nur im vereinbarten Umfang mitbearbeitet. Eine bereits englische Teilfassung wird auf fehlende türkische Zusätze geprüft.
Worauf wir besonders achten
Wir achten auf Registerauszug oder internationale Urkunde, Namenszeichen, Identifikationsnummern, Barcodes und gesonderte Beglaubigungstexte.
Dokumente und Fachtexte anfragen
Zu den häufig angefragten Unterlagen gehören Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Identitätsdokumente, Verträge und geschäftliche Texte. Nennen Sie uns den Verwendungszweck und das Fachgebiet. Ein kurzer behördlicher Nachweis erfordert eine andere Vorbereitung als ein umfangreicher Fachtext. Die Verfügbarkeit bestätigen wir für Ihre konkrete Sprachrichtung.
Beglaubigte oder nicht beglaubigte Übersetzung?
Für interne Unterlagen, Korrespondenz oder Website-Texte kommt häufig eine Fachübersetzung ohne Beglaubigung in Betracht. Bei einer amtlichen Einreichung teilen Sie uns die Vorgaben des Empfängers zur Qualifikation der übersetzenden Person, zur Vollständigkeit und zur Ausfertigung mit.
Vor der Beauftragung klären wir, welche beglaubigte Ausfertigung für Ihre Sprachrichtung verfügbar ist und welche Befugnis die übersetzende Person benötigt. Die Sprachübersicht sagt nichts über eine eigene gerichtliche Zertifizierung von Inovatus aus. Eine Übersetzung über eine Drittsprache kommt nur nach ausdrücklicher Abstimmung mit Ihnen und der empfangenden Stelle in Betracht.
So erhalten Sie ein Angebot
Senden Sie die vollständige Datei einschließlich aller Stempel, Vermerke und Anlagen. Geben Sie die Ausgangs- und Zielsprache, das Verwendungsland, die empfangende Stelle und den gewünschten Termin an. Bei elektronischen Urkunden benötigen wir nach Möglichkeit die Originaldatei statt eines Bildschirmausschnitts.
Sie erhalten ein Angebot auf Grundlage von Textumfang, Lesbarkeit, Fachgebiet und benötigter Ausfertigung. Beglaubigung, besondere Formatierung, zusätzliche Exemplare und Versand werden gegebenenfalls gesondert ausgewiesen. Ein Auftrag wird erst nach Abstimmung von Umfang, Preis und Termin bestätigt.
Häufige Fragen
Wird eine vorhandene Apostille automatisch mitübersetzt?
Ihr Umfang wird bei der Anfrage erfasst und im Angebot festgelegt. Senden Sie sie zusammen mit der Urkunde, damit die Zuordnung klar ist.
Sind beide Sprachrichtungen verfügbar?
Bitte nennen Sie die gewünschte Ausgangs- und Zielsprache sowie den Verwendungszweck. Wir prüfen das Fachgebiet, die erforderliche Qualifikation und die Verfügbarkeit für jeden Auftrag. Eine Bestätigung für eine Sprachrichtung gilt nicht automatisch für die umgekehrte Richtung.
Reicht eine vorhandene englische Fassung?
Das hängt vom Empfänger und vom tatsächlichen Inhalt ab. Gedruckte englische Überschriften bedeuten nicht, dass auch Einträge, Stempel und Anlagen vollständig auf Englisch vorliegen. Teilen Sie die verlangte Zielsprache mit.
Werden abweichende Namen vereinheitlicht?
Abweichende Namensschreibweisen werden nicht stillschweigend vereinheitlicht. Amtliche Vergleichsdokumente helfen bei der Zuordnung; tatsächliche Unterschiede zwischen den Vorlagen bleiben erkennbar. Unleserliche oder fehlende Angaben werden nicht ergänzt.
