INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH

Arabisch – Übersetzungen für Österreich

Arabisch-Deutsch und Deutsch-Arabisch: Dokumente und Fachtexte für private, behördliche und geschäftliche Zwecke übersetzen lassen.

Unverbindliches Angebot anfragen

Geordnete Unterlagen, Schreibutensilien und Dokumentenmappe am Schreibtisch

Sprache, Dokument und Herkunft richtig einordnen

Arabischsprachige Urkunden stammen aus unterschiedlichen Rechts- und Verwaltungssystemen. Eine Geburtsurkunde, ein Familienregister oder ein Heiratsdokument wird daher nach Ausstellungsland und tatsächlichem Inhalt eingeordnet. Die Sprache allein sagt nicht, welche Behörde oder welches Verfahren dahintersteht.

Eine Eheregistrierung und ein ausführlicher Ehevertrag sind unterschiedliche Dokumente. Die deutsche Bezeichnung muss ihre jeweilige Funktion vermitteln, ohne eine Gleichwertigkeit mit einem österreichischen Rechtsinstitut zu behaupten.

Auch bei zweisprachigen Formularen können Einträge, Stempel und Anlagen ausschließlich auf Arabisch vorliegen. Wir beziehen diese Textteile in die Prüfung des Übersetzungsumfangs ein. Namensbestandteile und unterschiedliche lateinische Schreibweisen werden mit amtlichen Identitätsangaben abgeglichen, nicht schematisch neu zusammengesetzt.

Worauf wir besonders achten

Im Fokus stehen länderspezifische Begriffe, Leserichtung, Tabellen, Ziffern, mehrteilige Namen und arabische Zusätze in zweisprachigen Unterlagen.

Dokumente und Fachtexte anfragen

Zu den häufig angefragten Unterlagen gehören Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Identitätsdokumente, Verträge und geschäftliche Texte. Nennen Sie uns den Verwendungszweck und das Fachgebiet. Ein kurzer behördlicher Nachweis erfordert eine andere Vorbereitung als ein umfangreicher Fachtext. Die Verfügbarkeit bestätigen wir für Ihre konkrete Sprachrichtung.

Beglaubigte oder nicht beglaubigte Übersetzung?

Für interne Unterlagen, Korrespondenz oder Website-Texte kommt häufig eine Fachübersetzung ohne Beglaubigung in Betracht. Bei einer amtlichen Einreichung teilen Sie uns die Vorgaben des Empfängers zur Qualifikation der übersetzenden Person, zur Vollständigkeit und zur Ausfertigung mit.

Vor der Beauftragung klären wir, welche beglaubigte Ausfertigung für Ihre Sprachrichtung verfügbar ist und welche Befugnis die übersetzende Person benötigt. Die Sprachübersicht sagt nichts über eine eigene gerichtliche Zertifizierung von Inovatus aus. Eine Übersetzung über eine Drittsprache kommt nur nach ausdrücklicher Abstimmung mit Ihnen und der empfangenden Stelle in Betracht.

So erhalten Sie ein Angebot

Senden Sie die vollständige Datei einschließlich aller Stempel, Vermerke und Anlagen. Geben Sie die Ausgangs- und Zielsprache, das Verwendungsland, die empfangende Stelle und den gewünschten Termin an. Bei elektronischen Urkunden benötigen wir nach Möglichkeit die Originaldatei statt eines Bildschirmausschnitts.

Sie erhalten ein Angebot auf Grundlage von Textumfang, Lesbarkeit, Fachgebiet und benötigter Ausfertigung. Beglaubigung, besondere Formatierung, zusätzliche Exemplare und Versand werden gegebenenfalls gesondert ausgewiesen. Ein Auftrag wird erst nach Abstimmung von Umfang, Preis und Termin bestätigt.

Häufige Fragen

Genügen englische Überschriften auf einer arabischen Urkunde?

Nicht unbedingt. Persönliche Einträge, Vermerke oder Anlagen können nur auf Arabisch vorliegen. Entscheidend sind die vollständige Vorlage und die Sprachvorgaben des Empfängers.

Sind beide Sprachrichtungen verfügbar?

Bitte nennen Sie die gewünschte Ausgangs- und Zielsprache sowie den Verwendungszweck. Wir prüfen das Fachgebiet, die erforderliche Qualifikation und die Verfügbarkeit für jeden Auftrag. Eine Bestätigung für eine Sprachrichtung gilt nicht automatisch für die umgekehrte Richtung.

Reicht eine vorhandene englische Fassung?

Das hängt vom Empfänger und vom tatsächlichen Inhalt ab. Gedruckte englische Überschriften bedeuten nicht, dass auch Einträge, Stempel und Anlagen vollständig auf Englisch vorliegen. Teilen Sie die verlangte Zielsprache mit.

Werden abweichende Namen vereinheitlicht?

Abweichende Namensschreibweisen werden nicht stillschweigend vereinheitlicht. Amtliche Vergleichsdokumente helfen bei der Zuordnung; tatsächliche Unterschiede zwischen den Vorlagen bleiben erkennbar. Unleserliche oder fehlende Angaben werden nicht ergänzt.

Das könnte Sie auch interessieren

Unverbindliches Angebot anfragen