INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH
Übersetzungen für britische Visaverfahren
Bei britischen Visaverfahren sind die Anforderungen der jeweiligen Kategorie maßgeblich. Wir übersetzen Ihre benannten Unterlagen für den vorgesehenen Empfänger und stimmen die verlangten Bestätigungsangaben ab.

Vollständige und nachprüfbare Sprachfassung
Die offizielle Anleitung für Besuchsvisa verlangt bei Dokumenten, die nicht auf Englisch oder Walisisch vorliegen, eine vollständige Übersetzung, die unabhängig überprüft werden kann. Dazu gehören unter anderem eine Richtigkeitsbestätigung, Datum sowie Name, Unterschrift und Kontaktdaten der übersetzenden Person.
Diese Vorgabe für Besuchsvisa darf nicht ungeprüft als vollständige Regel für jede andere britische Verfahrensart verwendet werden. Stellen Sie die aktuelle Checkliste Ihrer Kategorie bereit.
Nachweise nicht redaktionell verändern
Einkommens-, Beschäftigungs- und Familienunterlagen müssen mit der Quelle vergleichbar bleiben. Eine gekürzte Darstellung kann von einer geforderten vollständigen Übersetzung abweichen.
Benötigte Quelle, Beglaubigungsform und Einreichungsformat werden vorab geklärt. Die Übersetzung ist keine Visa- oder Einwanderungsberatung und garantiert keine positive Entscheidung.
So bereiten Sie die Unterlagen vor
Senden Sie eine vollständige, gut lesbare Datei mit allen Seiten, Rückseiten, Stempeln und Vermerken. Bei elektronisch ausgestellten Dokumenten ist die ursprüngliche Datei hilfreicher als ein Bildschirmfoto. Bitte schicken Sie Originale erst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Nennen Sie die Ausgangs- und Zielsprache, die empfangende Stelle, das Verwendungsland und den gewünschten Termin. Schriftliche Vorgaben der Behörde oder Institution helfen uns, den erforderlichen Umfang festzulegen. Kennzeichnen Sie Unterlagen, die ausschließlich als Vergleich dienen.
Kosten, Termin und Lieferung
Der Preis richtet sich nach der Sprachkombination, dem Textumfang, der Lesbarkeit, dem Fachgebiet und der gewünschten Ausfertigung. Kosten für die Beglaubigung, zusätzliche Exemplare, besondere Formatierungen, den Versand und eine vereinbarte Expressbearbeitung werden im Angebot ausgewiesen. Leistungsumfang, Gesamtpreis und Liefertermin stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab.
Bei einer Papierausfertigung kommt zur Bearbeitungszeit die Postlaufzeit hinzu. Unleserliche Stellen und Abweichungen zwischen zusammengehörigen Dokumenten klären wir mit Ihnen. Fehlende Angaben werden nicht ergänzt oder geschätzt.
Häufige Fragen
Ist eine notarielle Beglaubigung immer vorgeschrieben?
Eine solche pauschale Aussage wird nicht getroffen. Entscheidend sind die aktuellen Anforderungen der konkreten Kategorie und der angeforderten Dokumente.
Reicht ein Scan für die Anfrage?
Ja, sofern alle Seiten vollständig und gut lesbar sind. Die Anforderungen an die endgültige Ausfertigung werden getrennt davon geklärt. Bitte verschicken Sie keine Originale ohne vorherige Absprache.
Ist eine beglaubigte Übersetzung immer notwendig?
Nicht für jeden Zweck. Maßgeblich sind die Anforderungen der empfangenden Stelle. Teilen Sie uns diese mit, damit keine unnötige Ausfertigung beauftragt wird und notwendige Formalitäten nicht fehlen.
