INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH
Schwedisch – Übersetzungen für Österreich
Schwedisch-Deutsch und Deutsch-Schwedisch: Dokumente und Fachtexte für private, behördliche und geschäftliche Zwecke übersetzen lassen.

Sprache, Dokument und Herkunft richtig einordnen
Schwedische Registerauszüge und Personenstandsbestätigungen werden nach dem tatsächlichen Inhalt beurteilt. Ein Personbevis kann je nach Ausfertigung unterschiedliche Angaben enthalten und ist nicht pauschal mit jeder österreichischen Personenstandsurkunde gleichzusetzen.
Bitte lassen Sie sich vom Empfänger mitteilen, welche Informationen benötigt werden. Eine Übersetzung kann fehlende Eltern-, Familienstands- oder andere Registerangaben nicht in einen kurzen Auszug hineinergänzen.
Namen, Personenkennzeichen, Daten und Registerverweise bleiben erhalten. Schwedische Sonderzeichen werden nicht automatisch entfernt. Eine schwedische Identifikationsnummer wird nicht als österreichische Sozialversicherungsnummer bezeichnet.
Worauf wir besonders achten
Besondere Aufmerksamkeit gilt der konkreten Personbevis-Fassung, enthaltenen Registerfeldern, Namen, Sonderzeichen und Personenkennzeichen.
Dokumente und Fachtexte anfragen
Zu den häufig angefragten Unterlagen gehören Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Identitätsdokumente, Verträge und geschäftliche Texte. Nennen Sie uns den Verwendungszweck und das Fachgebiet. Ein kurzer behördlicher Nachweis erfordert eine andere Vorbereitung als ein umfangreicher Fachtext. Die Verfügbarkeit bestätigen wir für Ihre konkrete Sprachrichtung.
Beglaubigte oder nicht beglaubigte Übersetzung?
Für interne Unterlagen, Korrespondenz oder Website-Texte kommt häufig eine Fachübersetzung ohne Beglaubigung in Betracht. Bei einer amtlichen Einreichung teilen Sie uns die Vorgaben des Empfängers zur Qualifikation der übersetzenden Person, zur Vollständigkeit und zur Ausfertigung mit.
Vor der Beauftragung klären wir, welche beglaubigte Ausfertigung für Ihre Sprachrichtung verfügbar ist und welche Befugnis die übersetzende Person benötigt. Die Sprachübersicht sagt nichts über eine eigene gerichtliche Zertifizierung von Inovatus aus. Eine Übersetzung über eine Drittsprache kommt nur nach ausdrücklicher Abstimmung mit Ihnen und der empfangenden Stelle in Betracht.
So erhalten Sie ein Angebot
Senden Sie die vollständige Datei einschließlich aller Stempel, Vermerke und Anlagen. Geben Sie die Ausgangs- und Zielsprache, das Verwendungsland, die empfangende Stelle und den gewünschten Termin an. Bei elektronischen Urkunden benötigen wir nach Möglichkeit die Originaldatei statt eines Bildschirmausschnitts.
Sie erhalten ein Angebot auf Grundlage von Textumfang, Lesbarkeit, Fachgebiet und benötigter Ausfertigung. Beglaubigung, besondere Formatierung, zusätzliche Exemplare und Versand werden gegebenenfalls gesondert ausgewiesen. Ein Auftrag wird erst nach Abstimmung von Umfang, Preis und Termin bestätigt.
Häufige Fragen
Ist jedes Personbevis für denselben Zweck geeignet?
Nein, der tatsächliche Informationsumfang kann unterschiedlich sein. Teilen Sie die Anforderungen des Empfängers mit und senden Sie die ausgestellte Fassung zur Prüfung.
Sind beide Sprachrichtungen verfügbar?
Bitte nennen Sie die gewünschte Ausgangs- und Zielsprache sowie den Verwendungszweck. Wir prüfen das Fachgebiet, die erforderliche Qualifikation und die Verfügbarkeit für jeden Auftrag. Eine Bestätigung für eine Sprachrichtung gilt nicht automatisch für die umgekehrte Richtung.
Reicht eine vorhandene englische Fassung?
Das hängt vom Empfänger und vom tatsächlichen Inhalt ab. Gedruckte englische Überschriften bedeuten nicht, dass auch Einträge, Stempel und Anlagen vollständig auf Englisch vorliegen. Teilen Sie die verlangte Zielsprache mit.
Werden abweichende Namen vereinheitlicht?
Abweichende Namensschreibweisen werden nicht stillschweigend vereinheitlicht. Amtliche Vergleichsdokumente helfen bei der Zuordnung; tatsächliche Unterschiede zwischen den Vorlagen bleiben erkennbar. Unleserliche oder fehlende Angaben werden nicht ergänzt.
