INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH
E-Mails und Geschäftskorrespondenz übersetzen
E-Mails für geschäftliche, private oder rechtliche Zwecke übersetzen lassen – mit klarer Zuordnung von Absender, Datum und Gesprächsverlauf.

Nachricht und Zusammenhang gemeinsam berücksichtigen
Eine einzelne E-Mail kann ohne vorhergehende Nachrichten missverständlich sein. Wir unterscheiden neue Antworten, zitierte Texte und weitergeleitete Inhalte. Betreff, Absender, Empfänger, Datum und Anlagenverweise helfen, den Verlauf nachvollziehbar zu erhalten.
Für laufende Geschäftskorrespondenz kann eine gut lesbare, adressatengerechte Fassung im Vordergrund stehen. Für die Verwendung als Beleg ist dagegen eine inhaltlich genaue Wiedergabe erforderlich. Umgangssprachliche Aussagen, Unsicherheiten und Vorbehalte dürfen dabei nicht zu formellen Zusagen umgedeutet werden.
Senden Sie nach Möglichkeit den vollständigen Export oder eine gut lesbare Datei. Lassen Sie uns wissen, ob Signaturen, wiederholte Zitate und Anlagen mitübersetzt werden sollen. Das Übersetzen einer Nachricht bestätigt weder ihre Herkunft noch die Unverändertheit des elektronischen Originals.
Darauf achten wir bei diesem Dokument
Wichtig sind Sprecherwechsel, Zeitangaben und Zeitzonen, Anlagen, Hervorhebungen sowie der Unterschied zwischen einem Vorschlag, einer Rückfrage und einer verbindlichen Erklärung.
So bereiten Sie die Unterlagen vor
Senden Sie eine vollständige, gut lesbare Datei mit allen Seiten, Rückseiten, Stempeln und Vermerken. Bei elektronisch ausgestellten Dokumenten ist die ursprüngliche Datei hilfreicher als ein Bildschirmfoto. Bitte schicken Sie Originale erst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Nennen Sie die Ausgangs- und Zielsprache, die empfangende Stelle, das Verwendungsland und den gewünschten Termin. Schriftliche Vorgaben der Behörde oder Institution helfen uns, den erforderlichen Umfang festzulegen. Kennzeichnen Sie Unterlagen, die ausschließlich als Vergleich dienen.
Beglaubigung und Ausfertigung abstimmen
Für die Anfrage genügt zunächst eine gut lesbare Kopie. Ob für die endgültige Ausfertigung das Original, eine beglaubigte Kopie oder eine einfache Kopie benötigt wird, klären wir gesondert. Der Scan einer Papierausfertigung ist nicht mit einem elektronisch signierten Dokument gleichzusetzen.
Teilen Sie mit, ob eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird und welche Qualifikation die empfangende Stelle verlangt. Wir prüfen die verfügbare Sprachrichtung und die dafür geeignete Ausfertigung vor der Auftragsbestätigung. Eine Übersetzung ersetzt weder die Ausstellung einer Urkunde noch eine behördliche Entscheidung.
Kosten, Termin und Lieferung
Der Preis richtet sich nach der Sprachkombination, dem Textumfang, der Lesbarkeit, dem Fachgebiet und der gewünschten Ausfertigung. Kosten für die Beglaubigung, zusätzliche Exemplare, besondere Formatierungen, den Versand und eine vereinbarte Expressbearbeitung werden im Angebot ausgewiesen. Leistungsumfang, Gesamtpreis und Liefertermin stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab.
Bei einer Papierausfertigung kommt zur Bearbeitungszeit die Postlaufzeit hinzu. Unleserliche Stellen und Abweichungen zwischen zusammengehörigen Dokumenten klären wir mit Ihnen. Fehlende Angaben werden nicht ergänzt oder geschätzt.
Häufige Fragen
Können wiederholte Zitate ausgelassen werden?
Das ist bei einem klar definierten Arbeitsumfang möglich. Für eine vollständige Belegübersetzung oder eine gerichtliche Verwendung muss zuerst geklärt werden, welche Bestandteile der Empfänger verlangt.
Reicht ein Scan für die Anfrage?
Ja, sofern alle Seiten vollständig und gut lesbar sind. Die Anforderungen an die endgültige Ausfertigung werden getrennt davon geklärt. Bitte verschicken Sie keine Originale ohne vorherige Absprache.
Kann nur ein Auszug übersetzt werden?
Ein klar abgegrenzter Auszug kann nach Vereinbarung übersetzt werden. Die Ausfertigung muss als auszugsweise Übersetzung erkennbar sein. Klären Sie vor einer amtlichen Einreichung, ob die empfangende Stelle eine vollständige Übersetzung verlangt.
Ist eine beglaubigte Übersetzung immer notwendig?
Nicht für jeden Zweck. Maßgeblich sind die Anforderungen der empfangenden Stelle. Teilen Sie uns diese mit, damit keine unnötige Ausfertigung beauftragt wird und notwendige Formalitäten nicht fehlen.
