INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH

Sprachen und Sprachkombinationen

Die Sprachübersicht umfasst häufige und seltenere Anfragen. Für jede Sprache finden Sie Hinweise zu Schrift, Varianten und geeigneten Projektangaben. Die tatsächliche Verfügbarkeit wird für jede Sprachrichtung und Leistung geprüft.

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Sprachrichtung und Variante nennen

Bitte geben Sie sowohl Ausgangs- als auch Zielsprache an. Bei mehreren Amtssprachen oder Schriftvarianten kann die genaue Variante wichtig sein. Ein Dokument kann außerdem Stempel oder Anlagen in einer weiteren Sprache enthalten.

Für amtliche Dokumente sind nachprüfbare Namensschreibweisen und die konkrete Herkunft der Unterlagen hilfreich. Für Markttexte zählen Zielgruppe und Verwendungsland. Eine sprachliche Variante darf nicht allein anhand der Staatsangehörigkeit vermutet werden.

Beglaubigung ist gesondert zu prüfen

Die Nennung einer Sprache bedeutet nicht, dass Inovatus selbst eine gerichtliche Zertifizierung für diese Sprache besitzt. Bei beglaubigten Übersetzungen werden die benötigte Berufsberechtigung, Sprachrichtung und Ausfertigung vor der Zusage geprüft.

Auch Dolmetschen, Untertitelung oder Sprachunterricht sind nicht in jeder Sprache automatisch verfügbar. Eine indirekte Übersetzung über eine weitere Sprache wird nur nach ausdrücklicher Abstimmung erwogen; ihre Eignung für den Empfänger muss geklärt sein.

Häufige Fragen

Kann ich eine Kombination ohne Deutsch anfragen?

Ja, nennen Sie beide Sprachen und den Verwendungszweck. Verfügbarkeit und mögliche Beglaubigung werden für genau diese Kombination geprüft.

Warum wird nach der Schriftvariante gefragt?

Die geeignete Schrift und regionale Sprachform können für Lesbarkeit, Namenswiedergabe und den Zielmarkt entscheidend sein. Sie werden nicht ohne Kontext angenommen.

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