INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH

Dienstverträge und Arbeitsverträge übersetzen

Dienstverträge und ausländische Arbeitsverträge für Beschäftigung, Aufenthalt oder internationale Personalangelegenheiten übersetzen lassen.

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Geordnete Unterlagen, Schreibutensilien und Dokumentenmappe am Schreibtisch

Vertragsbedingungen präzise und neutral übertragen

Tätigkeit, Arbeitsort, Entgelt, Arbeitszeit und Vertragsdauer bilden den Kern vieler Dienstverträge. Wir erhalten die Unterschiede zwischen Grundentgelt, variablen Bestandteilen, Zulagen und Sachleistungen. Aus einer unverbindlichen Aussicht darf keine zugesagte Leistung werden.

Begriffe wie Probezeit, Befristung, Kündigung und kollektivvertragliche Einstufung müssen zum zugrunde liegenden Rechtssystem passen. Eine Übersetzung eines ausländischen Vertrags ist keine arbeitsrechtliche Anpassung an Österreich.

Senden Sie Anlagen, Nachträge und im Vertrag ausdrücklich einbezogene Regelungen mit. Geben Sie an, ob die Fassung zur Information, zur Unterzeichnung oder als Nachweis in einem behördlichen Verfahren dient. Die rechtliche Prüfung der Vertragsbedingungen bleibt eine gesonderte Aufgabe.

Darauf achten wir bei diesem Dokument

Besondere Aufmerksamkeit gilt Entgeltperioden, Brutto- und Nettoangaben, Arbeitszeitmodellen, Befristung, Kündigungsfristen und Verweisen auf weitere Vereinbarungen.

So bereiten Sie die Unterlagen vor

Senden Sie eine vollständige, gut lesbare Datei mit allen Seiten, Rückseiten, Stempeln und Vermerken. Bei elektronisch ausgestellten Dokumenten ist die ursprüngliche Datei hilfreicher als ein Bildschirmfoto. Bitte schicken Sie Originale erst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Nennen Sie die Ausgangs- und Zielsprache, die empfangende Stelle, das Verwendungsland und den gewünschten Termin. Schriftliche Vorgaben der Behörde oder Institution helfen uns, den erforderlichen Umfang festzulegen. Kennzeichnen Sie Unterlagen, die ausschließlich als Vergleich dienen.

Beglaubigung und Ausfertigung abstimmen

Für die Anfrage genügt zunächst eine gut lesbare Kopie. Ob für die endgültige Ausfertigung das Original, eine beglaubigte Kopie oder eine einfache Kopie benötigt wird, klären wir gesondert. Der Scan einer Papierausfertigung ist nicht mit einem elektronisch signierten Dokument gleichzusetzen.

Teilen Sie mit, ob eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird und welche Qualifikation die empfangende Stelle verlangt. Wir prüfen die verfügbare Sprachrichtung und die dafür geeignete Ausfertigung vor der Auftragsbestätigung. Eine Übersetzung ersetzt weder die Ausstellung einer Urkunde noch eine behördliche Entscheidung.

Kosten, Termin und Lieferung

Der Preis richtet sich nach der Sprachkombination, dem Textumfang, der Lesbarkeit, dem Fachgebiet und der gewünschten Ausfertigung. Kosten für die Beglaubigung, zusätzliche Exemplare, besondere Formatierungen, den Versand und eine vereinbarte Expressbearbeitung werden im Angebot ausgewiesen. Leistungsumfang, Gesamtpreis und Liefertermin stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab.

Bei einer Papierausfertigung kommt zur Bearbeitungszeit die Postlaufzeit hinzu. Unleserliche Stellen und Abweichungen zwischen zusammengehörigen Dokumenten klären wir mit Ihnen. Fehlende Angaben werden nicht ergänzt oder geschätzt.

Häufige Fragen

Wird ein ausländischer Vertrag automatisch an österreichisches Arbeitsrecht angepasst?

Nein. Eine solche Anpassung erfordert eine rechtliche Prüfung. Die Übersetzung erhält den Inhalt und die tatsächliche rechtliche Herkunft des vorgelegten Vertrags.

Reicht ein Scan für die Anfrage?

Ja, sofern alle Seiten vollständig und gut lesbar sind. Die Anforderungen an die endgültige Ausfertigung werden getrennt davon geklärt. Bitte verschicken Sie keine Originale ohne vorherige Absprache.

Kann nur ein Auszug übersetzt werden?

Ein klar abgegrenzter Auszug kann nach Vereinbarung übersetzt werden. Die Ausfertigung muss als auszugsweise Übersetzung erkennbar sein. Klären Sie vor einer amtlichen Einreichung, ob die empfangende Stelle eine vollständige Übersetzung verlangt.

Ist eine beglaubigte Übersetzung immer notwendig?

Nicht für jeden Zweck. Maßgeblich sind die Anforderungen der empfangenden Stelle. Teilen Sie uns diese mit, damit keine unnötige Ausfertigung beauftragt wird und notwendige Formalitäten nicht fehlen.

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