INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH

Verträge fachgerecht übersetzen

Verträge für internationale Geschäfte und private Rechtsangelegenheiten übersetzen lassen – mit konsistenter Terminologie und klaren Bezugnahmen.

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Geordnete Unterlagen, Schreibutensilien und Dokumentenmappe am Schreibtisch

Rechte, Pflichten und Bedingungen präzise wiedergeben

Ein Vertrag verbindet definierte Begriffe mit konkreten Rechten und Pflichten. Wir erhalten den Unterschied zwischen Verpflichtungen, Wahlrechten, Voraussetzungen und Ausnahmen. Formulierungen dürfen nicht allein aus stilistischen Gründen verbindlicher oder unverbindlicher werden.

Parteienbezeichnungen, Fristen, Beträge, Haftungsbestimmungen und Verweise auf Anlagen werden sorgfältig abgeglichen. Rechtsbegriffe aus einem anderen Rechtssystem werden nicht ohne inhaltliche Prüfung durch einen nur ähnlich klingenden österreichischen Begriff ersetzt.

Bitte geben Sie an, ob die Übersetzung zur Information, zur Verhandlung, zur Unterzeichnung oder zur amtlichen Vorlage bestimmt ist. Eine zweisprachige Vertragsfassung benötigt eine klare Versions- und Freigaberegelung. Welche Sprachfassung rechtlich maßgeblich sein soll, legt nicht die Übersetzung fest.

Darauf achten wir bei diesem Dokument

Geprüft werden definierte Begriffe, Nummerierung, Querverweise, aufschiebende Bedingungen, Ausnahmen, Anlagen und die einheitliche Benennung der Vertragsparteien.

So bereiten Sie die Unterlagen vor

Senden Sie eine vollständige, gut lesbare Datei mit allen Seiten, Rückseiten, Stempeln und Vermerken. Bei elektronisch ausgestellten Dokumenten ist die ursprüngliche Datei hilfreicher als ein Bildschirmfoto. Bitte schicken Sie Originale erst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Nennen Sie die Ausgangs- und Zielsprache, die empfangende Stelle, das Verwendungsland und den gewünschten Termin. Schriftliche Vorgaben der Behörde oder Institution helfen uns, den erforderlichen Umfang festzulegen. Kennzeichnen Sie Unterlagen, die ausschließlich als Vergleich dienen.

Beglaubigung und Ausfertigung abstimmen

Für die Anfrage genügt zunächst eine gut lesbare Kopie. Ob für die endgültige Ausfertigung das Original, eine beglaubigte Kopie oder eine einfache Kopie benötigt wird, klären wir gesondert. Der Scan einer Papierausfertigung ist nicht mit einem elektronisch signierten Dokument gleichzusetzen.

Teilen Sie mit, ob eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird und welche Qualifikation die empfangende Stelle verlangt. Wir prüfen die verfügbare Sprachrichtung und die dafür geeignete Ausfertigung vor der Auftragsbestätigung. Eine Übersetzung ersetzt weder die Ausstellung einer Urkunde noch eine behördliche Entscheidung.

Kosten, Termin und Lieferung

Der Preis richtet sich nach der Sprachkombination, dem Textumfang, der Lesbarkeit, dem Fachgebiet und der gewünschten Ausfertigung. Kosten für die Beglaubigung, zusätzliche Exemplare, besondere Formatierungen, den Versand und eine vereinbarte Expressbearbeitung werden im Angebot ausgewiesen. Leistungsumfang, Gesamtpreis und Liefertermin stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab.

Bei einer Papierausfertigung kommt zur Bearbeitungszeit die Postlaufzeit hinzu. Unleserliche Stellen und Abweichungen zwischen zusammengehörigen Dokumenten klären wir mit Ihnen. Fehlende Angaben werden nicht ergänzt oder geschätzt.

Häufige Fragen

Ist die Übersetzung zugleich eine rechtliche Vertragsprüfung?

Nein. Sie gibt den vereinbarten Ausgangstext wieder. Ob Regelungen wirksam, zweckmäßig oder für Österreich geeignet sind, muss rechtlich gesondert beurteilt werden.

Reicht ein Scan für die Anfrage?

Ja, sofern alle Seiten vollständig und gut lesbar sind. Die Anforderungen an die endgültige Ausfertigung werden getrennt davon geklärt. Bitte verschicken Sie keine Originale ohne vorherige Absprache.

Kann nur ein Auszug übersetzt werden?

Ein klar abgegrenzter Auszug kann nach Vereinbarung übersetzt werden. Die Ausfertigung muss als auszugsweise Übersetzung erkennbar sein. Klären Sie vor einer amtlichen Einreichung, ob die empfangende Stelle eine vollständige Übersetzung verlangt.

Ist eine beglaubigte Übersetzung immer notwendig?

Nicht für jeden Zweck. Maßgeblich sind die Anforderungen der empfangenden Stelle. Teilen Sie uns diese mit, damit keine unnötige Ausfertigung beauftragt wird und notwendige Formalitäten nicht fehlen.

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