INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH
Dolmetschen bei Sicherheitsunterweisungen
Bei Sicherheitsunterweisungen müssen Gefahren, Schutzmaßnahmen und Handlungsanweisungen verständlich bleiben. Sprachmittlung kann die Kommunikation unterstützen, ersetzt aber weder eine fachgerechte Unterweisung noch deren betriebliche Verantwortung.

Inhalte vorab zur Verfügung stellen
Geben Sie Arbeitsumgebung, Geräte, Fachbegriffe und geplante Unterweisung an. Freigegebene Unterlagen und Bilder erleichtern die Vorbereitung. Sicherheitsrelevante Abkürzungen und betriebliche Begriffe sollen nicht erst während einer Vorführung geklärt werden.
Bei Einsätzen in Produktionsbereichen sind Zugang, Schutzausrüstung und die Verständlichkeit bei Umgebungsgeräuschen zu planen. Die Dolmetschperson darf nicht durch eine ungeeignete Position selbst gefährdet werden.
Verständigung und Dokumentation
Planen Sie ausreichend Zeit für Rückfragen ein. Eine unterschriebene Anwesenheitsliste beweist für sich allein nicht, dass alle Inhalte verstanden wurden. Die verantwortliche Unterweisungsperson legt geeignete Verständniskontrollen fest.
Übersetzte Merkblätter, Arbeitsanweisungen und spätere Aktualisierungen sind eigene schriftliche Leistungen. Sie sollen mit den mündlich vermittelten Begriffen übereinstimmen.
Diese Angaben benötigen wir für die Planung
Bitte nennen Sie Sprachkombination und gegebenenfalls Dialekt, Datum, Beginn, voraussichtliche Dauer, Thema und Zahl der Beteiligten. Für Termine vor Ort benötigen wir den genauen Einsatzort; bei Online-Terminen die vorgesehene Plattform und die Zeitzone.
Unterlagen, Tagesordnung und Fachbegriffe sollten vorab zur Verfügung stehen. Ob konsekutiv, simultan oder per Video gedolmetscht wird, richtet sich nach Gesprächssituation und organisatorischen Vorgaben. Verfügbarkeit und erforderliche Qualifikation werden vor der Buchung geprüft.
Honorar und organisatorische Abstimmung
Das Angebot berücksichtigt Einsatzdauer, Vorbereitung, Sprachkombination, Anreise und gegebenenfalls Technik. Mindestbuchungsdauer, Wartezeiten, Verlängerungen und Stornobedingungen werden vorab vereinbart. Ein kurzfristiger Termin ist erst mit ausdrücklicher Bestätigung gebucht.
Bei Gerichts-, Behörden- oder Behandlungsterminen ist vor einer privaten Buchung mit der zuständigen Stelle abzuklären, wie die Sprachmittlung organisiert wird und ob eine selbst beauftragte Person teilnehmen darf. Die Dolmetschleistung umfasst keine Rechtsvertretung oder medizinische Beratung.
Häufige Fragen
Bestätigt die Buchung die Erfüllung aller Arbeitsschutzpflichten?
Nein. Inhalt, Durchführung, Dokumentation und rechtliche Bewertung der Unterweisung bleiben bei den verantwortlichen betrieblichen Stellen.
Wie erhalte ich einen verbindlichen Preis?
Senden Sie die zu bearbeitenden Dateien oder beschreiben Sie den geplanten Einsatz. Nach Prüfung des Umfangs, der Sprachrichtung und des gewünschten Termins erhalten Sie ein Angebot, das die Leistungen und etwaige Zusatzkosten ausweist.
Ist eine kurzfristige Bearbeitung möglich?
Teilen Sie uns die tatsächliche Frist mit. Eine Expressbearbeitung wird anhand der Unterlagen und der verfügbaren Fachkräfte geprüft; sie wird nicht pauschal für jede Sprache zugesagt.
