INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH
So läuft Ihr Übersetzungsauftrag ab
Von der ersten Anfrage bis zur freigegebenen Ausfertigung sind wenige, klar getrennte Schritte erforderlich. Entscheidend ist, dass alle Beteiligten mit derselben Ausgangsversion und denselben Anforderungen arbeiten.

1. Bedarf und Unterlagen klären
Nennen Sie Sprache, Empfänger, Verwendung und Termin. Stellen Sie vollständige, gut lesbare Dateien bereit, sobald ein geeigneter Übermittlungsweg vereinbart wurde. Rückseiten, Anlagen und Stempel können zum notwendigen Umfang gehören.
Bei behördlichen Verfahren legt nicht der Sprachdienstleister fest, welche Urkunden vorzulegen sind. Senden Sie die individuelle Checkliste oder Anforderung mit. Wir prüfen die Übersetzungsaufgabe und benennen offene Fragen.
2. Angebot und Beauftragung
Das Angebot beschreibt Sprachrichtung, Umfang, Ausfertigung, enthaltene Prüfschritte, Preis und Termin. Zusätzliche Layoutarbeiten, Beglaubigungen, Versand oder Eilbearbeitung werden gesondert ausgewiesen. Der bestätigte Termin gilt für die vereinbarte Fassung.
Vor einer kostenpflichtigen Beauftragung müssen die Anbieterinformationen und die gegebenenfalls erforderlichen Verbraucherinformationen vorliegen. Eine Anfrage, ein Dateiupload oder eine reine Empfangsbestätigung ist noch keine Auftragsannahme.
3. Bearbeitung und Rückfragen
Unklare Stellen werden anhand der Quelle geklärt. Bei zusammengehörigen Dokumenten werden Namensschreibweisen und Begriffe abgestimmt, ohne widersprüchliche Originalangaben zu verdecken. Eine separate Revision erfolgt nur, wenn sie vereinbart ist.
Ändert sich die Ausgangsfassung, teilen Sie dies unverzüglich mit. Neue Anlagen, andere Zahlen oder zusätzliche Stempel können Preis, Umfang und Liefertermin beeinflussen.
4. Lieferung und weitere Verwendung
Die Ausfertigung wird in der vereinbarten Form bereitgestellt. Für Papierdokumente sind Postlaufzeit und Bearbeitung getrennt zu berücksichtigen. Bewahren Sie Übersetzung und zugehörige Quelle so auf, dass die Zuordnung erhalten bleibt.
Bei einer Rückfrage nennen Sie die genaue Stelle und die verwendete Ausgangsversion. Übersetzungsfehler werden von nachträglich geänderten behördlichen Anforderungen oder neuen Textwünschen unterschieden.
Häufige Fragen
Reicht ein Scan für die Anfrage?
Ja, sofern alle Seiten vollständig und gut lesbar sind. Die Anforderungen an die endgültige Ausfertigung werden getrennt davon geklärt. Bitte verschicken Sie keine Originale ohne vorherige Absprache.
Kann nur ein Auszug übersetzt werden?
Ein klar abgegrenzter Auszug kann nach Vereinbarung übersetzt werden. Die Ausfertigung muss als auszugsweise Übersetzung erkennbar sein. Klären Sie vor einer amtlichen Einreichung, ob die empfangende Stelle eine vollständige Übersetzung verlangt.
