INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH

Lebenslauf und Bewerbung übersetzen

Lebensläufe und Bewerbungsunterlagen für Österreich oder einen internationalen Zielmarkt übersetzen und sprachlich abstimmen lassen.

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Geordnete Unterlagen, Schreibutensilien und Dokumentenmappe am Schreibtisch

Qualifikationen verständlich darstellen, nichts hinzuerfinden

Ein Lebenslauf soll berufliche Stationen, Aufgaben und Qualifikationen klar vermitteln. Wir passen Bezeichnungen und Formulierungen an die Zielgruppe an, ohne Abschlüsse aufzuwerten, Zuständigkeiten auszudehnen oder Berufserfahrung zu ergänzen.

Für Bewerbungen in Österreich sind klare Angaben zu Ausbildung, Tätigkeiten und Zeiträumen hilfreich. Eine ausländische Funktionsbezeichnung kann erläutert werden, wenn eine bloße Wortübersetzung missverständlich wäre. Der tatsächliche akademische Grad bleibt erhalten.

Teilen Sie Branche, Zielposition und gewünschte Zielsprache mit. Lebenslaufübersetzung, Anschreiben, redaktionelle Überarbeitung und grafische Neugestaltung sind gesondert abzustimmen. Eine Übersetzung ist keine Anerkennung eines Abschlusses und garantiert keinen Bewerbungserfolg.

Darauf achten wir bei diesem Dokument

Geprüft werden zeitliche Konsistenz, Funktionsbezeichnungen, Ausbildungsnamen, Sprachkenntnisse, Zahlenangaben und die Unterscheidung zwischen eigenen Aufgaben und Teamleistungen.

So bereiten Sie die Unterlagen vor

Senden Sie eine vollständige, gut lesbare Datei mit allen Seiten, Rückseiten, Stempeln und Vermerken. Bei elektronisch ausgestellten Dokumenten ist die ursprüngliche Datei hilfreicher als ein Bildschirmfoto. Bitte schicken Sie Originale erst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Nennen Sie die Ausgangs- und Zielsprache, die empfangende Stelle, das Verwendungsland und den gewünschten Termin. Schriftliche Vorgaben der Behörde oder Institution helfen uns, den erforderlichen Umfang festzulegen. Kennzeichnen Sie Unterlagen, die ausschließlich als Vergleich dienen.

Beglaubigung und Ausfertigung abstimmen

Für die Anfrage genügt zunächst eine gut lesbare Kopie. Ob für die endgültige Ausfertigung das Original, eine beglaubigte Kopie oder eine einfache Kopie benötigt wird, klären wir gesondert. Der Scan einer Papierausfertigung ist nicht mit einem elektronisch signierten Dokument gleichzusetzen.

Teilen Sie mit, ob eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird und welche Qualifikation die empfangende Stelle verlangt. Wir prüfen die verfügbare Sprachrichtung und die dafür geeignete Ausfertigung vor der Auftragsbestätigung. Eine Übersetzung ersetzt weder die Ausstellung einer Urkunde noch eine behördliche Entscheidung.

Kosten, Termin und Lieferung

Der Preis richtet sich nach der Sprachkombination, dem Textumfang, der Lesbarkeit, dem Fachgebiet und der gewünschten Ausfertigung. Kosten für die Beglaubigung, zusätzliche Exemplare, besondere Formatierungen, den Versand und eine vereinbarte Expressbearbeitung werden im Angebot ausgewiesen. Leistungsumfang, Gesamtpreis und Liefertermin stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab.

Bei einer Papierausfertigung kommt zur Bearbeitungszeit die Postlaufzeit hinzu. Unleserliche Stellen und Abweichungen zwischen zusammengehörigen Dokumenten klären wir mit Ihnen. Fehlende Angaben werden nicht ergänzt oder geschätzt.

Häufige Fragen

Kann der Lebenslauf auch sprachlich verbessert werden?

Ja, nach Vereinbarung. Dabei bleiben Fakten und Qualifikationen unverändert. Inhaltliche Ergänzungen müssen von Ihnen stammen und freigegeben werden.

Reicht ein Scan für die Anfrage?

Ja, sofern alle Seiten vollständig und gut lesbar sind. Die Anforderungen an die endgültige Ausfertigung werden getrennt davon geklärt. Bitte verschicken Sie keine Originale ohne vorherige Absprache.

Kann nur ein Auszug übersetzt werden?

Ein klar abgegrenzter Auszug kann nach Vereinbarung übersetzt werden. Die Ausfertigung muss als auszugsweise Übersetzung erkennbar sein. Klären Sie vor einer amtlichen Einreichung, ob die empfangende Stelle eine vollständige Übersetzung verlangt.

Ist eine beglaubigte Übersetzung immer notwendig?

Nicht für jeden Zweck. Maßgeblich sind die Anforderungen der empfangenden Stelle. Teilen Sie uns diese mit, damit keine unnötige Ausfertigung beauftragt wird und notwendige Formalitäten nicht fehlen.

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