INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH
Slowenisch – Übersetzungen für Österreich
Slowenisch-Deutsch und Deutsch-Slowenisch: Dokumente und Fachtexte für private, behördliche und geschäftliche Zwecke übersetzen lassen.

Sprache, Dokument und Herkunft richtig einordnen
Slowenische Registerauszüge, amtliche Bestätigungen und Schulzeugnisse werden nicht unter einer einheitlichen deutschen Bezeichnung zusammengefasst. Der Inhalt und die Funktion des jeweiligen Dokuments bestimmen die Terminologie.
Personenstandsunterlagen können Elternangaben, Staatsangehörigkeit, Personenkennzeichen und spätere Eintragungen enthalten. Diese bleiben im Zusammenhang des Originals erhalten. Ein slowenisches Kennzeichen wird nicht durch ein vermeintliches österreichisches Gegenstück ersetzt.
Elektronische Originaldateien sollten zusammen mit vorhandenen Anhängen bereitgestellt werden. Ein Screenshot ist nicht mit dem ausgestellten Dokument gleichzusetzen. Unterschiede zwischen einem älteren Auszug und einer neueren Urkunde werden nicht stillschweigend bereinigt.
Worauf wir besonders achten
Im Fokus stehen Auszug und Bestätigung, Personenkennzeichen, spätere Registereinträge sowie ursprüngliche elektronische Dateien.
Dokumente und Fachtexte anfragen
Zu den häufig angefragten Unterlagen gehören Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Identitätsdokumente, Verträge und geschäftliche Texte. Nennen Sie uns den Verwendungszweck und das Fachgebiet. Ein kurzer behördlicher Nachweis erfordert eine andere Vorbereitung als ein umfangreicher Fachtext. Die Verfügbarkeit bestätigen wir für Ihre konkrete Sprachrichtung.
Beglaubigte oder nicht beglaubigte Übersetzung?
Für interne Unterlagen, Korrespondenz oder Website-Texte kommt häufig eine Fachübersetzung ohne Beglaubigung in Betracht. Bei einer amtlichen Einreichung teilen Sie uns die Vorgaben des Empfängers zur Qualifikation der übersetzenden Person, zur Vollständigkeit und zur Ausfertigung mit.
Vor der Beauftragung klären wir, welche beglaubigte Ausfertigung für Ihre Sprachrichtung verfügbar ist und welche Befugnis die übersetzende Person benötigt. Die Sprachübersicht sagt nichts über eine eigene gerichtliche Zertifizierung von Inovatus aus. Eine Übersetzung über eine Drittsprache kommt nur nach ausdrücklicher Abstimmung mit Ihnen und der empfangenden Stelle in Betracht.
So erhalten Sie ein Angebot
Senden Sie die vollständige Datei einschließlich aller Stempel, Vermerke und Anlagen. Geben Sie die Ausgangs- und Zielsprache, das Verwendungsland, die empfangende Stelle und den gewünschten Termin an. Bei elektronischen Urkunden benötigen wir nach Möglichkeit die Originaldatei statt eines Bildschirmausschnitts.
Sie erhalten ein Angebot auf Grundlage von Textumfang, Lesbarkeit, Fachgebiet und benötigter Ausfertigung. Beglaubigung, besondere Formatierung, zusätzliche Exemplare und Versand werden gegebenenfalls gesondert ausgewiesen. Ein Auftrag wird erst nach Abstimmung von Umfang, Preis und Termin bestätigt.
Häufige Fragen
Wird eine slowenische Beglaubigung automatisch in Österreich anerkannt?
Das darf nicht pauschal angenommen werden. Die einschlägigen Regeln und die konkrete Dokumentart müssen geprüft werden. Teilen Sie deshalb den Empfänger und dessen Anforderungen mit.
Sind beide Sprachrichtungen verfügbar?
Bitte nennen Sie die gewünschte Ausgangs- und Zielsprache sowie den Verwendungszweck. Wir prüfen das Fachgebiet, die erforderliche Qualifikation und die Verfügbarkeit für jeden Auftrag. Eine Bestätigung für eine Sprachrichtung gilt nicht automatisch für die umgekehrte Richtung.
Reicht eine vorhandene englische Fassung?
Das hängt vom Empfänger und vom tatsächlichen Inhalt ab. Gedruckte englische Überschriften bedeuten nicht, dass auch Einträge, Stempel und Anlagen vollständig auf Englisch vorliegen. Teilen Sie die verlangte Zielsprache mit.
Werden abweichende Namen vereinheitlicht?
Abweichende Namensschreibweisen werden nicht stillschweigend vereinheitlicht. Amtliche Vergleichsdokumente helfen bei der Zuordnung; tatsächliche Unterschiede zwischen den Vorlagen bleiben erkennbar. Unleserliche oder fehlende Angaben werden nicht ergänzt.
