INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH
Apostille übersetzen lassen
Apostillen und dazugehörige Vermerke übersetzen lassen. Umfang und Reihenfolge werden auf die Urkunde und den vorgesehenen Empfänger abgestimmt.

Die Apostille ist eine eigene Bestätigung
Eine Apostille betrifft die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft der unterzeichnenden Person und gegebenenfalls die Echtheit eines Siegels oder Stempels. Sie bestätigt nicht die sachliche Richtigkeit des Inhalts einer Urkunde. Die Übersetzung der Apostille ist wiederum von der Ausstellung der Apostille zu unterscheiden.
Bitte senden Sie die Apostille zusammen mit der Urkunde, auf die sie sich bezieht. So lassen sich Namen, Funktionen, Nummern und Verweise richtig zuordnen. Falls ausschließlich die Apostille übersetzt werden soll, wird dieser begrenzte Umfang im Auftrag und in der Ausfertigung eindeutig festgehalten.
Ob eine Apostille, eine diplomatische Beglaubigung oder gar keine zusätzliche Echtheitsbestätigung erforderlich ist, hängt von Dokument, Ausstellungsstaat und Verwendungsstaat ab. Bei bestimmten öffentlichen Urkunden innerhalb der EU bestehen Erleichterungen. Die anzuwendende Regelung wird nicht allein aus der Sprache des Dokuments abgeleitet.
Darauf achten wir bei diesem Dokument
Wir beachten die Zuordnung zur Grundurkunde, Ausstellungsort, Datum, laufende Nummer, bestätigte Funktion und vorhandene Zusatzvermerke. Eine bereits vorhandene Fremdübersetzung wird nur dann mitbearbeitet, wenn dies vereinbart und für den Zweck sinnvoll ist.
So bereiten Sie die Unterlagen vor
Senden Sie eine vollständige, gut lesbare Datei mit allen Seiten, Rückseiten, Stempeln und Vermerken. Bei elektronisch ausgestellten Dokumenten ist die ursprüngliche Datei hilfreicher als ein Bildschirmfoto. Bitte schicken Sie Originale erst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Nennen Sie die Ausgangs- und Zielsprache, die empfangende Stelle, das Verwendungsland und den gewünschten Termin. Schriftliche Vorgaben der Behörde oder Institution helfen uns, den erforderlichen Umfang festzulegen. Kennzeichnen Sie Unterlagen, die ausschließlich als Vergleich dienen.
Beglaubigung und Ausfertigung abstimmen
Für die Anfrage genügt zunächst eine gut lesbare Kopie. Ob für die endgültige Ausfertigung das Original, eine beglaubigte Kopie oder eine einfache Kopie benötigt wird, klären wir gesondert. Der Scan einer Papierausfertigung ist nicht mit einem elektronisch signierten Dokument gleichzusetzen.
Teilen Sie mit, ob eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird und welche Qualifikation die empfangende Stelle verlangt. Wir prüfen die verfügbare Sprachrichtung und die dafür geeignete Ausfertigung vor der Auftragsbestätigung. Eine Übersetzung ersetzt weder die Ausstellung einer Urkunde noch eine behördliche Entscheidung.
Kosten, Termin und Lieferung
Der Preis richtet sich nach der Sprachkombination, dem Textumfang, der Lesbarkeit, dem Fachgebiet und der gewünschten Ausfertigung. Kosten für die Beglaubigung, zusätzliche Exemplare, besondere Formatierungen, den Versand und eine vereinbarte Expressbearbeitung werden im Angebot ausgewiesen. Leistungsumfang, Gesamtpreis und Liefertermin stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab.
Bei einer Papierausfertigung kommt zur Bearbeitungszeit die Postlaufzeit hinzu. Unleserliche Stellen und Abweichungen zwischen zusammengehörigen Dokumenten klären wir mit Ihnen. Fehlende Angaben werden nicht ergänzt oder geschätzt.
Häufige Fragen
Kann nur die Apostille übersetzt werden?
Ja, wenn dieser Umfang für Ihren Zweck ausreicht. Senden Sie die zugehörige Urkunde zur Einordnung mit und kennzeichnen Sie klar, welcher Teil übersetzt werden soll.
Reicht ein Scan für die Anfrage?
Ja, sofern alle Seiten vollständig und gut lesbar sind. Die Anforderungen an die endgültige Ausfertigung werden getrennt davon geklärt. Bitte verschicken Sie keine Originale ohne vorherige Absprache.
Kann nur ein Auszug übersetzt werden?
Ein klar abgegrenzter Auszug kann nach Vereinbarung übersetzt werden. Die Ausfertigung muss als auszugsweise Übersetzung erkennbar sein. Klären Sie vor einer amtlichen Einreichung, ob die empfangende Stelle eine vollständige Übersetzung verlangt.
Ist eine beglaubigte Übersetzung immer notwendig?
Nicht für jeden Zweck. Maßgeblich sind die Anforderungen der empfangenden Stelle. Teilen Sie uns diese mit, damit keine unnötige Ausfertigung beauftragt wird und notwendige Formalitäten nicht fehlen.
