INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH
Persisch – Übersetzungen für Österreich
Persisch-Deutsch und Deutsch-Persisch: Dokumente und Fachtexte für private, behördliche und geschäftliche Zwecke übersetzen lassen.

Sprache, Dokument und Herkunft richtig einordnen
Persische Identitäts- und Familienunterlagen können mehrseitig sein und spätere Personenstandseinträge enthalten. Für eine vollständige Übersetzung sind daher nicht nur die ersten Personendaten, sondern alle vereinbarten Seiten relevant.
Datumsangaben können auf einer anderen Zeitrechnung beruhen. Originaldatum und eine gegebenenfalls erforderliche Erläuterung bleiben unterscheidbar. Persische Ziffern, Leserichtung und Tabellenzuordnung werden im Kontext geprüft.
Namen und amtliche lateinische Schreibweisen werden sorgfältig abgeglichen. Nachträgliche Angaben zu Eheschließung, Scheidung oder anderen Registerereignissen werden nicht ausgelassen. Fehlende oder schlecht lesbare Seiten müssen geklärt werden, statt aus einem erwarteten Formularaufbau ergänzt zu werden.
Worauf wir besonders achten
Im Fokus stehen mehrseitige Registerdokumente, Zeitrechnung, Ziffern, Leserichtung, Namen und spätere Familienstandseinträge.
Dokumente und Fachtexte anfragen
Zu den häufig angefragten Unterlagen gehören Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Identitätsdokumente, Verträge und geschäftliche Texte. Nennen Sie uns den Verwendungszweck und das Fachgebiet. Ein kurzer behördlicher Nachweis erfordert eine andere Vorbereitung als ein umfangreicher Fachtext. Die Verfügbarkeit bestätigen wir für Ihre konkrete Sprachrichtung.
Beglaubigte oder nicht beglaubigte Übersetzung?
Für interne Unterlagen, Korrespondenz oder Website-Texte kommt häufig eine Fachübersetzung ohne Beglaubigung in Betracht. Bei einer amtlichen Einreichung teilen Sie uns die Vorgaben des Empfängers zur Qualifikation der übersetzenden Person, zur Vollständigkeit und zur Ausfertigung mit.
Vor der Beauftragung klären wir, welche beglaubigte Ausfertigung für Ihre Sprachrichtung verfügbar ist und welche Befugnis die übersetzende Person benötigt. Die Sprachübersicht sagt nichts über eine eigene gerichtliche Zertifizierung von Inovatus aus. Eine Übersetzung über eine Drittsprache kommt nur nach ausdrücklicher Abstimmung mit Ihnen und der empfangenden Stelle in Betracht.
So erhalten Sie ein Angebot
Senden Sie die vollständige Datei einschließlich aller Stempel, Vermerke und Anlagen. Geben Sie die Ausgangs- und Zielsprache, das Verwendungsland, die empfangende Stelle und den gewünschten Termin an. Bei elektronischen Urkunden benötigen wir nach Möglichkeit die Originaldatei statt eines Bildschirmausschnitts.
Sie erhalten ein Angebot auf Grundlage von Textumfang, Lesbarkeit, Fachgebiet und benötigter Ausfertigung. Beglaubigung, besondere Formatierung, zusätzliche Exemplare und Versand werden gegebenenfalls gesondert ausgewiesen. Ein Auftrag wird erst nach Abstimmung von Umfang, Preis und Termin bestätigt.
Häufige Fragen
Muss bei einem mehrseitigen Identitätsdokument jede Seite mitgesendet werden?
Für die Umfangsprüfung ist die vollständige Vorlage hilfreich. Welche Seiten übersetzt werden, wird anhand des Verwendungszwecks ausdrücklich vereinbart.
Sind beide Sprachrichtungen verfügbar?
Bitte nennen Sie die gewünschte Ausgangs- und Zielsprache sowie den Verwendungszweck. Wir prüfen das Fachgebiet, die erforderliche Qualifikation und die Verfügbarkeit für jeden Auftrag. Eine Bestätigung für eine Sprachrichtung gilt nicht automatisch für die umgekehrte Richtung.
Reicht eine vorhandene englische Fassung?
Das hängt vom Empfänger und vom tatsächlichen Inhalt ab. Gedruckte englische Überschriften bedeuten nicht, dass auch Einträge, Stempel und Anlagen vollständig auf Englisch vorliegen. Teilen Sie die verlangte Zielsprache mit.
Werden abweichende Namen vereinheitlicht?
Abweichende Namensschreibweisen werden nicht stillschweigend vereinheitlicht. Amtliche Vergleichsdokumente helfen bei der Zuordnung; tatsächliche Unterschiede zwischen den Vorlagen bleiben erkennbar. Unleserliche oder fehlende Angaben werden nicht ergänzt.
