INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH
Übersetzungen für Visa und Konsularverfahren
Visumanträge und konsularische Vorgänge unterscheiden sich nach Zielstaat und Aufenthaltszweck. Wir bearbeiten die von Ihnen benannten Dokumente nach den aktuellen Anforderungen des zuständigen Empfängers.

Kategorie und Checkliste konkretisieren
Ein Besuchs-, Studien- oder Arbeitsvisum kann andere Nachweise erfordern. Aus einer allgemeinen Botschaftsbezeichnung lässt sich nicht ableiten, welche Sprache oder Zertifizierung im konkreten Verfahren benötigt wird.
Senden Sie die aktuelle Anforderung mit Datum oder einen eindeutigen Verweis auf die maßgebliche Anleitung. Bei mehreren Sprachen im Dokument werden auch Stempel und ergänzende Vermerke berücksichtigt.
Zusatzformalitäten gesondert prüfen
Eine Übersetzung, eine beglaubigte Quellenkopie und eine konsularische Legalisation sind unterschiedliche Bestandteile. Bestellen Sie zusätzliche Formalitäten nicht allein aufgrund einer pauschalen Annahme.
Die Ausfertigung wird nach Prüfung der konkreten Sprachrichtung und Anforderungen vereinbart. Inovatus ist keine Vertretungsbehörde und übernimmt mit der Übersetzung weder die Antragstellung noch eine Annahmegarantie.
So bereiten Sie die Unterlagen vor
Senden Sie eine vollständige, gut lesbare Datei mit allen Seiten, Rückseiten, Stempeln und Vermerken. Bei elektronisch ausgestellten Dokumenten ist die ursprüngliche Datei hilfreicher als ein Bildschirmfoto. Bitte schicken Sie Originale erst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Nennen Sie die Ausgangs- und Zielsprache, die empfangende Stelle, das Verwendungsland und den gewünschten Termin. Schriftliche Vorgaben der Behörde oder Institution helfen uns, den erforderlichen Umfang festzulegen. Kennzeichnen Sie Unterlagen, die ausschließlich als Vergleich dienen.
Kosten, Termin und Lieferung
Der Preis richtet sich nach der Sprachkombination, dem Textumfang, der Lesbarkeit, dem Fachgebiet und der gewünschten Ausfertigung. Kosten für die Beglaubigung, zusätzliche Exemplare, besondere Formatierungen, den Versand und eine vereinbarte Expressbearbeitung werden im Angebot ausgewiesen. Leistungsumfang, Gesamtpreis und Liefertermin stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab.
Bei einer Papierausfertigung kommt zur Bearbeitungszeit die Postlaufzeit hinzu. Unleserliche Stellen und Abweichungen zwischen zusammengehörigen Dokumenten klären wir mit Ihnen. Fehlende Angaben werden nicht ergänzt oder geschätzt.
Häufige Fragen
Können Anforderungen von einem Land auf ein anderes übertragen werden?
Nein. Zielstaat, Visakategorie und Empfänger können unterschiedliche Formen verlangen. Die konkreten Vorgaben sind vorab zu prüfen.
Reicht ein Scan für die Anfrage?
Ja, sofern alle Seiten vollständig und gut lesbar sind. Die Anforderungen an die endgültige Ausfertigung werden getrennt davon geklärt. Bitte verschicken Sie keine Originale ohne vorherige Absprache.
Ist eine beglaubigte Übersetzung immer notwendig?
Nicht für jeden Zweck. Maßgeblich sind die Anforderungen der empfangenden Stelle. Teilen Sie uns diese mit, damit keine unnötige Ausfertigung beauftragt wird und notwendige Formalitäten nicht fehlen.
