INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH

Katalanisch – Übersetzungen für Österreich

Katalanisch-Deutsch und Deutsch-Katalanisch: Dokumente und Fachtexte für private, behördliche und geschäftliche Zwecke übersetzen lassen.

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Geordnete Unterlagen, Schreibutensilien und Dokumentenmappe am Schreibtisch

Sprache, Dokument und Herkunft richtig einordnen

Katalanischsprachige Dokumente werden nach dem tatsächlichen Ausstellungsland und der zuständigen regionalen Stelle eingeordnet. Eine spanische Unterlage wird nicht als andorranische Urkunde behandelt und umgekehrt.

Bei Dokumenten mit katalanischen und spanischen Abschnitten ist zu prüfen, ob die Inhalte parallel sind oder eine Sprachfassung zusätzliche Informationen enthält. Verwaltungs-, Bildungs- und Rechtsbegriffe werden entsprechend ihrer Funktion übersetzt.

Mehrteilige Familiennamen, Namenspartikeln und Akzente bleiben erhalten. Bei Vollmachten, Registerauszügen oder Erbschaftsunterlagen ist neben der Sprache auch die Art der Urkunde wichtig. Die deutsche Formulierung darf keine andere Rechtswirkung nahelegen.

Worauf wir besonders achten

Wir achten auf regionale Aussteller, katalanische und spanische Textanteile, Namensbestandteile und die genaue Unterscheidung von Register-, Bildungs- und Rechtsdokumenten.

Dokumente und Fachtexte anfragen

Zu den häufig angefragten Unterlagen gehören Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Identitätsdokumente, Verträge und geschäftliche Texte. Nennen Sie uns den Verwendungszweck und das Fachgebiet. Ein kurzer behördlicher Nachweis erfordert eine andere Vorbereitung als ein umfangreicher Fachtext. Die Verfügbarkeit bestätigen wir für Ihre konkrete Sprachrichtung.

Beglaubigte oder nicht beglaubigte Übersetzung?

Für interne Unterlagen, Korrespondenz oder Website-Texte kommt häufig eine Fachübersetzung ohne Beglaubigung in Betracht. Bei einer amtlichen Einreichung teilen Sie uns die Vorgaben des Empfängers zur Qualifikation der übersetzenden Person, zur Vollständigkeit und zur Ausfertigung mit.

Vor der Beauftragung klären wir, welche beglaubigte Ausfertigung für Ihre Sprachrichtung verfügbar ist und welche Befugnis die übersetzende Person benötigt. Die Sprachübersicht sagt nichts über eine eigene gerichtliche Zertifizierung von Inovatus aus. Eine Übersetzung über eine Drittsprache kommt nur nach ausdrücklicher Abstimmung mit Ihnen und der empfangenden Stelle in Betracht.

So erhalten Sie ein Angebot

Senden Sie die vollständige Datei einschließlich aller Stempel, Vermerke und Anlagen. Geben Sie die Ausgangs- und Zielsprache, das Verwendungsland, die empfangende Stelle und den gewünschten Termin an. Bei elektronischen Urkunden benötigen wir nach Möglichkeit die Originaldatei statt eines Bildschirmausschnitts.

Sie erhalten ein Angebot auf Grundlage von Textumfang, Lesbarkeit, Fachgebiet und benötigter Ausfertigung. Beglaubigung, besondere Formatierung, zusätzliche Exemplare und Versand werden gegebenenfalls gesondert ausgewiesen. Ein Auftrag wird erst nach Abstimmung von Umfang, Preis und Termin bestätigt.

Häufige Fragen

Können Unterlagen aus Andorra angefragt werden?

Ja. Nennen Sie das Verwendungsland und senden Sie die Vorlage, damit Sprache, Aussteller und benötigte Ausfertigung geprüft werden können.

Sind beide Sprachrichtungen verfügbar?

Bitte nennen Sie die gewünschte Ausgangs- und Zielsprache sowie den Verwendungszweck. Wir prüfen das Fachgebiet, die erforderliche Qualifikation und die Verfügbarkeit für jeden Auftrag. Eine Bestätigung für eine Sprachrichtung gilt nicht automatisch für die umgekehrte Richtung.

Reicht eine vorhandene englische Fassung?

Das hängt vom Empfänger und vom tatsächlichen Inhalt ab. Gedruckte englische Überschriften bedeuten nicht, dass auch Einträge, Stempel und Anlagen vollständig auf Englisch vorliegen. Teilen Sie die verlangte Zielsprache mit.

Werden abweichende Namen vereinheitlicht?

Abweichende Namensschreibweisen werden nicht stillschweigend vereinheitlicht. Amtliche Vergleichsdokumente helfen bei der Zuordnung; tatsächliche Unterschiede zwischen den Vorlagen bleiben erkennbar. Unleserliche oder fehlende Angaben werden nicht ergänzt.

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