INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH
Steuerunterlagen übersetzen lassen
Steuerbescheide, Erklärungen und Einkommensnachweise für internationale Angelegenheiten übersetzen lassen – ohne steuerliche Neubewertung.

Bescheid, Erklärung und Zahlungsnachweis auseinanderhalten
Eine eingereichte Steuererklärung ist nicht dasselbe wie ein behördlicher Bescheid. Ein Zahlungsbeleg wiederum dokumentiert eine Zahlung, nicht zwingend die endgültige Festsetzung. Die Übersetzung macht diese Unterschiede deutlich.
Steuerarten, Veranlagungszeiträume, Bemessungsgrundlagen und Beträge bleiben dem jeweiligen Rechtssystem zugeordnet. Ein ausländischer steuerlicher Begriff wird nicht automatisch als gleichartige österreichische Steuer bezeichnet. Umrechnungen und steuerliche Berechnungen gehören nicht zur bloßen Übersetzung.
Geben Sie den Empfänger an, etwa Steuerberatung, Finanzinstitut oder Behörde. Senden Sie die vollständige maßgebliche Fassung mit Erläuterungen und Anlagen. Ein vorläufiger Bescheid oder eine offene Rechtsmittelfrage muss als solche erhalten bleiben.
Darauf achten wir bei diesem Dokument
Im Fokus stehen Steuerjahr, Brutto- und Nettobeträge, Abzüge, Guthaben, Nachforderungen, Fristen und Hinweise auf Vorläufigkeit oder Änderung.
So bereiten Sie die Unterlagen vor
Senden Sie eine vollständige, gut lesbare Datei mit allen Seiten, Rückseiten, Stempeln und Vermerken. Bei elektronisch ausgestellten Dokumenten ist die ursprüngliche Datei hilfreicher als ein Bildschirmfoto. Bitte schicken Sie Originale erst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Nennen Sie die Ausgangs- und Zielsprache, die empfangende Stelle, das Verwendungsland und den gewünschten Termin. Schriftliche Vorgaben der Behörde oder Institution helfen uns, den erforderlichen Umfang festzulegen. Kennzeichnen Sie Unterlagen, die ausschließlich als Vergleich dienen.
Beglaubigung und Ausfertigung abstimmen
Für die Anfrage genügt zunächst eine gut lesbare Kopie. Ob für die endgültige Ausfertigung das Original, eine beglaubigte Kopie oder eine einfache Kopie benötigt wird, klären wir gesondert. Der Scan einer Papierausfertigung ist nicht mit einem elektronisch signierten Dokument gleichzusetzen.
Teilen Sie mit, ob eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird und welche Qualifikation die empfangende Stelle verlangt. Wir prüfen die verfügbare Sprachrichtung und die dafür geeignete Ausfertigung vor der Auftragsbestätigung. Eine Übersetzung ersetzt weder die Ausstellung einer Urkunde noch eine behördliche Entscheidung.
Kosten, Termin und Lieferung
Der Preis richtet sich nach der Sprachkombination, dem Textumfang, der Lesbarkeit, dem Fachgebiet und der gewünschten Ausfertigung. Kosten für die Beglaubigung, zusätzliche Exemplare, besondere Formatierungen, den Versand und eine vereinbarte Expressbearbeitung werden im Angebot ausgewiesen. Leistungsumfang, Gesamtpreis und Liefertermin stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab.
Bei einer Papierausfertigung kommt zur Bearbeitungszeit die Postlaufzeit hinzu. Unleserliche Stellen und Abweichungen zwischen zusammengehörigen Dokumenten klären wir mit Ihnen. Fehlende Angaben werden nicht ergänzt oder geschätzt.
Häufige Fragen
Prüft die Übersetzung die Richtigkeit der Steuerberechnung?
Nein. Sie gibt die Angaben des Dokuments wieder. Eine steuerliche Bewertung, Berechnung oder Beratung muss gesondert durch entsprechend qualifizierte Fachpersonen erfolgen.
Reicht ein Scan für die Anfrage?
Ja, sofern alle Seiten vollständig und gut lesbar sind. Die Anforderungen an die endgültige Ausfertigung werden getrennt davon geklärt. Bitte verschicken Sie keine Originale ohne vorherige Absprache.
Kann nur ein Auszug übersetzt werden?
Ein klar abgegrenzter Auszug kann nach Vereinbarung übersetzt werden. Die Ausfertigung muss als auszugsweise Übersetzung erkennbar sein. Klären Sie vor einer amtlichen Einreichung, ob die empfangende Stelle eine vollständige Übersetzung verlangt.
Ist eine beglaubigte Übersetzung immer notwendig?
Nicht für jeden Zweck. Maßgeblich sind die Anforderungen der empfangenden Stelle. Teilen Sie uns diese mit, damit keine unnötige Ausfertigung beauftragt wird und notwendige Formalitäten nicht fehlen.
