INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH
Scan, Original und beglaubigte Kopie
Für ein Angebot kann eine lesbare Datei genügen. Für die spätere Verwendung kann jedoch eine andere Vorlage oder Ausfertigung erforderlich sein. Anfrageformat und amtliche Einreichungsform sind getrennt zu betrachten.

Eine gute Datei für die erste Prüfung
Erfassen Sie jede Seite vollständig, einschließlich Rändern, Stempeln und Rückseiten. Vermeiden Sie abgeschnittene Ecken, Spiegelungen und unscharfe Bilder. Bei elektronisch ausgestellten Dokumenten ist die ursprüngliche Datei besser als ein Bildschirmfoto.
Original und Quellenkopie
Eine beglaubigte Kopie bestätigt unter den jeweiligen Voraussetzungen die Übereinstimmung mit einer Vorlage. Eine Übersetzung ist eine andere Leistung. Welche Quelle vorgelegt oder mit der Übersetzung verbunden werden muss, bestimmt der konkrete Zweck.
Digitale Ansicht und elektronische Signatur
Ein Scan einer Papierausfertigung zeigt diese Ausfertigung als Bild. Er ist nicht automatisch gleichwertig mit einer elektronisch signierten Originaldatei. Eine abgebildete Unterschrift ist nicht dasselbe wie eine prüfbare elektronische Signatur.
Originale erst nach Absprache versenden
Klären Sie vor dem Versand die Empfängeranschrift, den erforderlichen Dokumentenumfang und den Rückversand. Senden Sie Originale ausschließlich an eine ausdrücklich bestätigte Adresse.
Vertrauliche Dokumente
Bei sensiblen Inhalten sind Übermittlungsweg und Berechtigung vorab zu klären. Eine ungesicherte oder öffentlich erreichbare Ablage ist nicht allein deshalb geeignet, weil sich die Datei bequem hochladen lässt.
Häufige Fragen
Ist ein PDF automatisch ein elektronisches Original?
Nein. Ein PDF kann ein Scan, eine Textdatei oder ein elektronisch signiertes Dokument sein. Die konkrete Herkunft und geforderte Ausfertigung sind entscheidend.
