INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH
Ausländische beglaubigte Übersetzungen in Österreich
Ob eine im Ausland beglaubigte Übersetzung verwendet werden kann, lässt sich nicht allein aus ihrem Stempel ableiten. Dokumentart, Verfahrenszweck, Herkunft und die Qualifikation der ausfertigenden Person müssen zusammen betrachtet werden.

Eine wichtige EU-Regel mit begrenztem Anwendungsbereich
Die Verordnung (EU) 2016/1191 erleichtert die Verwendung bestimmter öffentlicher Urkunden zwischen Mitgliedstaaten. Innerhalb ihres Anwendungsbereichs sind beglaubigte Übersetzungen anzuerkennen, die eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats qualifizierte Person angefertigt hat. Die Regel betrifft nicht jede denkbare Urkunde.
Nicht ausweiten, aber auch nicht pauschal ausschließen
Es wäre ebenso unzutreffend, jede EU-beglaubigte Übersetzung automatisch für jedes Verfahren als ausreichend zu bezeichnen, wie eine erfasste Übersetzung allein wegen ihrer Herkunft generell auszuschließen. Zuerst ist zu klären, ob Dokument und Verwendung unter die einschlägige Regel fallen.
Drittstaaten und andere Dokumente
Außerhalb dieses Bereichs können andere Vorgaben, Abkommen und Empfängeranforderungen relevant sein. Eine Übersetzung aus einem Drittstaat oder eine Unternehmens- oder Bildungsunterlage ist nicht allein deshalb erfasst, weil sie beglaubigt wurde.
Was Sie vor einer Neuanfertigung prüfen sollten
Legen Sie der empfangenden Stelle die vorhandene Ausfertigung samt Quelle und Angaben zur ausfertigenden Person vor. Fragen Sie nach der konkret fehlenden Voraussetzung. Eine Neuanfertigung sollte nicht nur aufgrund einer Vermutung beauftragt werden.
Rechtliche Wirkung bleibt eine eigene Frage
Die Erleichterung für die Vorlage einer Urkunde entscheidet nicht automatisch über die Anerkennung ihrer materiellen Rechtswirkungen. Eine verwendbare Übersetzung ist beispielsweise noch keine Entscheidung über einen Abschluss, einen Familienstand oder eine berufliche Berechtigung.
Häufige Fragen
Muss jede Übersetzung für Österreich zwingend in Österreich angefertigt werden?
Eine solche pauschale Aussage ist falsch. Für erfasste EU-Urkunden bestehen besondere Anerkennungsregeln. Außerhalb dieses Bereichs muss der konkrete Fall geprüft werden.
Kann Inovatus die Annahme einer vorhandenen Fassung garantieren?
Nein. Wir können die sprachliche Aufgabe anhand Ihrer Vorgaben prüfen. Über die verfahrensbezogene Verwendung entscheidet die zuständige Stelle im Rahmen der geltenden Regeln.
