INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH
Haitianisch-Kreolisch – Übersetzungen für Österreich
Haitianisch-Kreolisch-Deutsch und Deutsch-Haitianisch-Kreolisch: Dokumente und Fachtexte für private, behördliche und geschäftliche Zwecke übersetzen lassen.

Sprache, Dokument und Herkunft richtig einordnen
Bei Unterlagen aus Haiti muss zwischen Haitianisch-Kreolisch und Französisch als tatsächlicher Ausgangssprache unterschieden werden. Ein französischsprachiges Dokument wird nicht allein wegen seines Ausstellungslands als kreolischer Text behandelt.
Für Informationen an Gemeinden, Mitarbeitende oder Bildungseinrichtungen ist die Zielgruppe besonders wichtig. Fachbegriffe und Handlungsanweisungen sollen verständlich sein, ohne Fakten oder Verfahrensschritte zu verändern.
Stellen Sie die freigegebene Ausgangsfassung und vorhandene Terminologievorgaben bereit. Bei amtlichen Unterlagen bleibt die Beglaubigungsfrage vom Auftrag für allgemein verständliche Information getrennt. Vorhandene Namen und institutionelle Bezeichnungen werden sorgfältig erhalten.
Worauf wir besonders achten
Wir achten auf die tatsächliche Ausgangssprache, Zielgruppe, verständliche Handlungsanweisungen und die Trennung von Informationsmaterial und amtlichem Nachweis.
Dokumente und Fachtexte anfragen
Angefragt werden können Informationsblätter, Schulungsunterlagen, betriebliche Mitteilungen und persönliche Dokumente. Für amtliche Vorlagen werden die tatsächliche Ausgangssprache und die geeignete Ausfertigung gesondert geprüft.
Beglaubigte oder nicht beglaubigte Übersetzung?
Für interne Unterlagen, Korrespondenz oder Website-Texte kommt häufig eine Fachübersetzung ohne Beglaubigung in Betracht. Bei einer amtlichen Einreichung teilen Sie uns die Vorgaben des Empfängers zur Qualifikation der übersetzenden Person, zur Vollständigkeit und zur Ausfertigung mit.
Vor der Beauftragung klären wir, welche beglaubigte Ausfertigung für Ihre Sprachrichtung verfügbar ist und welche Befugnis die übersetzende Person benötigt. Die Sprachübersicht sagt nichts über eine eigene gerichtliche Zertifizierung von Inovatus aus. Eine Übersetzung über eine Drittsprache kommt nur nach ausdrücklicher Abstimmung mit Ihnen und der empfangenden Stelle in Betracht.
So erhalten Sie ein Angebot
Senden Sie die vollständige Datei einschließlich aller Stempel, Vermerke und Anlagen. Geben Sie die Ausgangs- und Zielsprache, das Verwendungsland, die empfangende Stelle und den gewünschten Termin an. Bei elektronischen Urkunden benötigen wir nach Möglichkeit die Originaldatei statt eines Bildschirmausschnitts.
Sie erhalten ein Angebot auf Grundlage von Textumfang, Lesbarkeit, Fachgebiet und benötigter Ausfertigung. Beglaubigung, besondere Formatierung, zusätzliche Exemplare und Versand werden gegebenenfalls gesondert ausgewiesen. Ein Auftrag wird erst nach Abstimmung von Umfang, Preis und Termin bestätigt.
Häufige Fragen
Ist eine französische Urkunde aus Haiti ein kreolisches Dokument?
Nein. Die Sprache wird anhand des Textes bestimmt. Senden Sie die Vorlage, damit die passende Sprachkombination geprüft werden kann.
Sind beide Sprachrichtungen verfügbar?
Bitte nennen Sie die gewünschte Ausgangs- und Zielsprache sowie den Verwendungszweck. Wir prüfen das Fachgebiet, die erforderliche Qualifikation und die Verfügbarkeit für jeden Auftrag. Eine Bestätigung für eine Sprachrichtung gilt nicht automatisch für die umgekehrte Richtung.
Reicht eine vorhandene englische Fassung?
Das hängt vom Empfänger und vom tatsächlichen Inhalt ab. Gedruckte englische Überschriften bedeuten nicht, dass auch Einträge, Stempel und Anlagen vollständig auf Englisch vorliegen. Teilen Sie die verlangte Zielsprache mit.
Werden abweichende Namen vereinheitlicht?
Abweichende Namensschreibweisen werden nicht stillschweigend vereinheitlicht. Amtliche Vergleichsdokumente helfen bei der Zuordnung; tatsächliche Unterschiede zwischen den Vorlagen bleiben erkennbar. Unleserliche oder fehlende Angaben werden nicht ergänzt.
