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Übersetzungen für Nostrifizierungen

Bei einer Nostrifizierung werden ausländische Bildungsnachweise im Rahmen eines geregelten Verfahrens beurteilt. Die Übersetzung stellt die angeforderten Informationen sprachlich bereit; sie nimmt die Entscheidung nicht vorweg.

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Geordnete Unterlagen, Schreibutensilien und Dokumentenmappe am Schreibtisch

Zuständigkeit und Bildungsbereich

Welche Stelle zuständig ist, hängt von Bildungsabschluss und angestrebtem Zweck ab. Schulische Abschlüsse und Hochschulabschlüsse sind nicht nach derselben allgemeinen Checkliste zu behandeln.

Eine Bewertung, eine Hochschulzulassung und eine berufliche Anerkennung sind von der Nostrifizierung zu unterscheiden. Klären Sie zunächst, welches Verfahren für Ihr Vorhaben überhaupt erforderlich ist.

Nicht nur die Abschlussurkunde

Je nach Anforderung können Studienerfolgsnachweise, Fächerbeschreibungen, Stundenangaben oder weitere Nachweise zum Ausbildungsinhalt erforderlich sein. Diese Unterlagen enthalten oft deutlich mehr Text als das Diplom.

Noten, Leistungspunkte und Ausbildungsbezeichnungen bleiben nachvollziehbar. Eine Übersetzung darf daraus keinen bereits anerkannten österreichischen Abschluss machen. Format und erforderliche Beglaubigung werden anhand der konkreten Vorgaben vereinbart.

So bereiten Sie die Unterlagen vor

Senden Sie eine vollständige, gut lesbare Datei mit allen Seiten, Rückseiten, Stempeln und Vermerken. Bei elektronisch ausgestellten Dokumenten ist die ursprüngliche Datei hilfreicher als ein Bildschirmfoto. Bitte schicken Sie Originale erst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Nennen Sie die Ausgangs- und Zielsprache, die empfangende Stelle, das Verwendungsland und den gewünschten Termin. Schriftliche Vorgaben der Behörde oder Institution helfen uns, den erforderlichen Umfang festzulegen. Kennzeichnen Sie Unterlagen, die ausschließlich als Vergleich dienen.

Kosten, Termin und Lieferung

Der Preis richtet sich nach der Sprachkombination, dem Textumfang, der Lesbarkeit, dem Fachgebiet und der gewünschten Ausfertigung. Kosten für die Beglaubigung, zusätzliche Exemplare, besondere Formatierungen, den Versand und eine vereinbarte Expressbearbeitung werden im Angebot ausgewiesen. Leistungsumfang, Gesamtpreis und Liefertermin stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab.

Bei einer Papierausfertigung kommt zur Bearbeitungszeit die Postlaufzeit hinzu. Unleserliche Stellen und Abweichungen zwischen zusammengehörigen Dokumenten klären wir mit Ihnen. Fehlende Angaben werden nicht ergänzt oder geschätzt.

Häufige Fragen

Reicht für jede Nostrifizierung nur das Diplom?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die zuständige Stelle kann weitere Nachweise verlangen. Beschaffen Sie die konkrete Unterlagenliste vor der Übersetzung.

Reicht ein Scan für die Anfrage?

Ja, sofern alle Seiten vollständig und gut lesbar sind. Die Anforderungen an die endgültige Ausfertigung werden getrennt davon geklärt. Bitte verschicken Sie keine Originale ohne vorherige Absprache.

Ist eine beglaubigte Übersetzung immer notwendig?

Nicht für jeden Zweck. Maßgeblich sind die Anforderungen der empfangenden Stelle. Teilen Sie uns diese mit, damit keine unnötige Ausfertigung beauftragt wird und notwendige Formalitäten nicht fehlen.

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