INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH
Übersetzungen für asyl- und fremdenrechtliche Angelegenheiten
In asyl- und fremdenrechtlichen Angelegenheiten kann eine Übersetzung von Urkunden, Entscheidungen und weiteren Nachweisen erforderlich sein. Wir bearbeiten den Umfang, den Sie mit Ihrer Vertretung oder der zuständigen Stelle abgestimmt haben.

Verfahrensstand und Auftrag klar benennen
Geben Sie an, welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Arbeitsübersetzung oder eine bestimmte formale Ausfertigung verlangt wird. Aussagen und Dokumente werden originalgetreu wiedergegeben; Unklarheiten und fehlende Stellen werden nicht durch Vermutungen ersetzt.
Welche Nachweise relevant sind, welche Fristen gelten und welche Stelle aktuell zuständig ist, muss verfahrensbezogen geklärt werden. Diese Seite beschreibt keine pauschale aktuelle Verfahrensabfolge und ersetzt keine Rechtsberatung.
Schutz und Neutralität
Persönliche Berichte und Belege können besonders schutzbedürftige Informationen enthalten. Bitte übermitteln Sie sie erst, wenn Berechtigung und geeigneter Übermittlungsweg geklärt sind. Eine erste Anfrage kann ohne detaillierte Schilderung des Falls erfolgen.
Eine schriftliche Übersetzung ist nicht dasselbe wie eine behördlich organisierte Dolmetschleistung bei einer Einvernahme. Vor einer privaten Buchung muss die Organisation mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden.
So bereiten Sie die Unterlagen vor
Senden Sie eine vollständige, gut lesbare Datei mit allen Seiten, Rückseiten, Stempeln und Vermerken. Bei elektronisch ausgestellten Dokumenten ist die ursprüngliche Datei hilfreicher als ein Bildschirmfoto. Bitte schicken Sie Originale erst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Nennen Sie die Ausgangs- und Zielsprache, die empfangende Stelle, das Verwendungsland und den gewünschten Termin. Schriftliche Vorgaben der Behörde oder Institution helfen uns, den erforderlichen Umfang festzulegen. Kennzeichnen Sie Unterlagen, die ausschließlich als Vergleich dienen.
Kosten, Termin und Lieferung
Der Preis richtet sich nach der Sprachkombination, dem Textumfang, der Lesbarkeit, dem Fachgebiet und der gewünschten Ausfertigung. Kosten für die Beglaubigung, zusätzliche Exemplare, besondere Formatierungen, den Versand und eine vereinbarte Expressbearbeitung werden im Angebot ausgewiesen. Leistungsumfang, Gesamtpreis und Liefertermin stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab.
Bei einer Papierausfertigung kommt zur Bearbeitungszeit die Postlaufzeit hinzu. Unleserliche Stellen und Abweichungen zwischen zusammengehörigen Dokumenten klären wir mit Ihnen. Fehlende Angaben werden nicht ergänzt oder geschätzt.
Häufige Fragen
Kann Inovatus den Erfolg eines Antrags oder Rechtsmittels beurteilen?
Nein. Die Leistung betrifft die Sprache. Verfahrensstrategie, Fristenkontrolle und Vertretung sind rechtliche Aufgaben.
Reicht ein Scan für die Anfrage?
Ja, sofern alle Seiten vollständig und gut lesbar sind. Die Anforderungen an die endgültige Ausfertigung werden getrennt davon geklärt. Bitte verschicken Sie keine Originale ohne vorherige Absprache.
Ist eine beglaubigte Übersetzung immer notwendig?
Nicht für jeden Zweck. Maßgeblich sind die Anforderungen der empfangenden Stelle. Teilen Sie uns diese mit, damit keine unnötige Ausfertigung beauftragt wird und notwendige Formalitäten nicht fehlen.
