INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH
Übersetzungen für Eheschließung und Personenstand
Bei einer Eheschließung oder der Dokumentation einer ausländischen Personenstandsänderung können mehrere Urkunden erforderlich sein. Stimmen Sie den tatsächlichen Bedarf mit dem zuständigen Standesamt ab.

Unterlagenliste vor der Übersetzung
Je nach Fall können Geburtsurkunden, Angaben zum Familienstand, Scheidungsentscheidungen oder Nachweise zu früheren Ehen relevant sein. Die genaue Liste hängt vom Sachverhalt und den beteiligten Staaten ab.
Bei erfassten öffentlichen Urkunden aus anderen EU-Staaten können Erleichterungen gelten. Ein mehrsprachiges Formular ist dabei nicht mit jeder beliebigen internationalen Urkunde gleichzusetzen. Klären Sie, ob eine weitere Übersetzung benötigt wird.
Namen, Entscheidungen und Auslandsbezug
Namensführung, Rechtskraftvermerke und Personenstandsdaten müssen in der Übersetzung nachprüfbar bleiben. Eine ausländische Ehe oder Scheidung wird nicht allein durch die Übersetzung automatisch rechtlich anerkannt.
Für eine Hochzeit im Ausland gelten die Anforderungen der dortigen Stelle. Für eine spätere Verwendung in Österreich kann ein eigener Dokumentensatz erforderlich sein. Dolmetschen beim Termin ist getrennt von der Urkundenübersetzung zu buchen.
So bereiten Sie die Unterlagen vor
Senden Sie eine vollständige, gut lesbare Datei mit allen Seiten, Rückseiten, Stempeln und Vermerken. Bei elektronisch ausgestellten Dokumenten ist die ursprüngliche Datei hilfreicher als ein Bildschirmfoto. Bitte schicken Sie Originale erst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Nennen Sie die Ausgangs- und Zielsprache, die empfangende Stelle, das Verwendungsland und den gewünschten Termin. Schriftliche Vorgaben der Behörde oder Institution helfen uns, den erforderlichen Umfang festzulegen. Kennzeichnen Sie Unterlagen, die ausschließlich als Vergleich dienen.
Kosten, Termin und Lieferung
Der Preis richtet sich nach der Sprachkombination, dem Textumfang, der Lesbarkeit, dem Fachgebiet und der gewünschten Ausfertigung. Kosten für die Beglaubigung, zusätzliche Exemplare, besondere Formatierungen, den Versand und eine vereinbarte Expressbearbeitung werden im Angebot ausgewiesen. Leistungsumfang, Gesamtpreis und Liefertermin stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab.
Bei einer Papierausfertigung kommt zur Bearbeitungszeit die Postlaufzeit hinzu. Unleserliche Stellen und Abweichungen zwischen zusammengehörigen Dokumenten klären wir mit Ihnen. Fehlende Angaben werden nicht ergänzt oder geschätzt.
Häufige Fragen
Benötige ich für jede EU-Urkunde eine Apostille?
Nein. Für bestimmte öffentliche Urkunden gilt eine Befreiung. Prüfen Sie Dokumentart, Anwendungsbereich und konkrete Anforderungen mit der empfangenden Stelle.
Reicht ein Scan für die Anfrage?
Ja, sofern alle Seiten vollständig und gut lesbar sind. Die Anforderungen an die endgültige Ausfertigung werden getrennt davon geklärt. Bitte verschicken Sie keine Originale ohne vorherige Absprache.
Ist eine beglaubigte Übersetzung immer notwendig?
Nicht für jeden Zweck. Maßgeblich sind die Anforderungen der empfangenden Stelle. Teilen Sie uns diese mit, damit keine unnötige Ausfertigung beauftragt wird und notwendige Formalitäten nicht fehlen.
