INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH
Unterlagen für Asylverfahren übersetzen
Beweismittel, Identitätsunterlagen und Verfahrensdokumente für Asylangelegenheiten übersetzen lassen – mit klar abgegrenztem Umfang und vertraulicher Abstimmung.

Dokumente genau wiedergeben, ohne Aussagen zu ergänzen
Zu einem Asylverfahren können Identitätsnachweise, behördliche Schreiben, Gerichtsunterlagen, medizinische Befunde oder persönliche Korrespondenz gehören. Wir unterscheiden den Wortlaut des Dokuments von einer rechtlichen Bewertung. Vermutungen, Unsicherheiten und unleserliche Passagen werden nicht durch erfundene Angaben ersetzt.
Stimmen Sie vor der Beauftragung mit Ihrer Rechtsvertretung oder der zuständigen Stelle ab, welche Unterlagen und Sprachfassungen tatsächlich benötigt werden. Eine private Übersetzungsbeauftragung ersetzt nicht die im Verfahren organisierte Dolmetschleistung und beinhaltet weder die Vertretung vor dem BFA noch das Verfassen einer Beschwerde.
Nennen Sie eine laufende Frist sofort. Für sensible Belege sollte zunächst ein geeigneter Übermittlungsweg vereinbart werden. Markieren Sie Material, das nur der Orientierung dient; eine Auswahl einzelner Nachrichten oder Seiten darf nicht als vollständige Wiedergabe einer umfangreicheren Unterlage erscheinen.
Darauf achten wir bei diesem Dokument
Wesentlich sind Datumsfolgen, Absender, Aktenzeichen, Stempel, Ortsangaben und die Unterscheidung zwischen eigener Wahrnehmung und berichteten Aussagen. Eine Übersetzung kann die Echtheit eines Beweismittels oder seine rechtliche Beweiskraft nicht feststellen.
So bereiten Sie die Unterlagen vor
Senden Sie eine vollständige, gut lesbare Datei mit allen Seiten, Rückseiten, Stempeln und Vermerken. Bei elektronisch ausgestellten Dokumenten ist die ursprüngliche Datei hilfreicher als ein Bildschirmfoto. Bitte schicken Sie Originale erst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Nennen Sie die Ausgangs- und Zielsprache, die empfangende Stelle, das Verwendungsland und den gewünschten Termin. Schriftliche Vorgaben der Behörde oder Institution helfen uns, den erforderlichen Umfang festzulegen. Kennzeichnen Sie Unterlagen, die ausschließlich als Vergleich dienen.
Beglaubigung und Ausfertigung abstimmen
Für die Anfrage genügt zunächst eine gut lesbare Kopie. Ob für die endgültige Ausfertigung das Original, eine beglaubigte Kopie oder eine einfache Kopie benötigt wird, klären wir gesondert. Der Scan einer Papierausfertigung ist nicht mit einem elektronisch signierten Dokument gleichzusetzen.
Teilen Sie mit, ob eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird und welche Qualifikation die empfangende Stelle verlangt. Wir prüfen die verfügbare Sprachrichtung und die dafür geeignete Ausfertigung vor der Auftragsbestätigung. Eine Übersetzung ersetzt weder die Ausstellung einer Urkunde noch eine behördliche Entscheidung.
Kosten, Termin und Lieferung
Der Preis richtet sich nach der Sprachkombination, dem Textumfang, der Lesbarkeit, dem Fachgebiet und der gewünschten Ausfertigung. Kosten für die Beglaubigung, zusätzliche Exemplare, besondere Formatierungen, den Versand und eine vereinbarte Expressbearbeitung werden im Angebot ausgewiesen. Leistungsumfang, Gesamtpreis und Liefertermin stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab.
Bei einer Papierausfertigung kommt zur Bearbeitungszeit die Postlaufzeit hinzu. Unleserliche Stellen und Abweichungen zwischen zusammengehörigen Dokumenten klären wir mit Ihnen. Fehlende Angaben werden nicht ergänzt oder geschätzt.
Häufige Fragen
Ist die Übersetzung zugleich eine rechtliche Beratung?
Nein. Wir bearbeiten den vereinbarten sprachlichen Auftrag. Fragen zu Schutzstatus, Zuständigkeit, Rechtsmitteln und Fristen gehören zur qualifizierten Rechtsberatung.
Reicht ein Scan für die Anfrage?
Ja, sofern alle Seiten vollständig und gut lesbar sind. Die Anforderungen an die endgültige Ausfertigung werden getrennt davon geklärt. Bitte verschicken Sie keine Originale ohne vorherige Absprache.
Kann nur ein Auszug übersetzt werden?
Ein klar abgegrenzter Auszug kann nach Vereinbarung übersetzt werden. Die Ausfertigung muss als auszugsweise Übersetzung erkennbar sein. Klären Sie vor einer amtlichen Einreichung, ob die empfangende Stelle eine vollständige Übersetzung verlangt.
Ist eine beglaubigte Übersetzung immer notwendig?
Nicht für jeden Zweck. Maßgeblich sind die Anforderungen der empfangenden Stelle. Teilen Sie uns diese mit, damit keine unnötige Ausfertigung beauftragt wird und notwendige Formalitäten nicht fehlen.
