INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH
Häufige Fragen zu Übersetzungen
Hier finden Sie Antworten zum Ablauf, zur Beglaubigung und zur Lieferung. Verbindliche Anforderungen an Ihre Unterlagen ergeben sich aus dem konkreten Auftrag und den Vorgaben der empfangenden Stelle.

Die richtige Leistung auswählen
Für einfache Informationen kann eine unbeglaubigte Übersetzung ausreichen. Amtliche Verfahren können eine besondere Ausfertigung verlangen. Dolmetschen ist eine mündliche Leistung und ersetzt nicht automatisch einen schriftlichen Nachweis.
Unterlagen und Empfängervorgaben
Nennen Sie die Verwendung und schicken Sie vollständige Dateien. Sind Anforderungen unklar, klären Sie sie mit der empfangenden Stelle, bevor unnötige Zusatzformalitäten beauftragt werden. Die Seiten zu Dokumenten und Anlässen erläutern typische Unterschiede.
Häufige Fragen
Reicht ein Scan für die Anfrage?
Ja, sofern alle Seiten vollständig und gut lesbar sind. Die Anforderungen an die endgültige Ausfertigung werden getrennt davon geklärt. Bitte verschicken Sie keine Originale ohne vorherige Absprache.
Kann nur ein Auszug übersetzt werden?
Ein klar abgegrenzter Auszug kann nach Vereinbarung übersetzt werden. Die Ausfertigung muss als auszugsweise Übersetzung erkennbar sein. Klären Sie vor einer amtlichen Einreichung, ob die empfangende Stelle eine vollständige Übersetzung verlangt.
Ist eine beglaubigte Übersetzung immer notwendig?
Nicht für jeden Zweck. Maßgeblich sind die Anforderungen der empfangenden Stelle. Teilen Sie uns diese mit, damit keine unnötige Ausfertigung beauftragt wird und notwendige Formalitäten nicht fehlen.
Wie erhalte ich einen verbindlichen Preis?
Senden Sie die zu bearbeitenden Dateien oder beschreiben Sie den geplanten Einsatz. Nach Prüfung des Umfangs, der Sprachrichtung und des gewünschten Termins erhalten Sie ein Angebot, das die Leistungen und etwaige Zusatzkosten ausweist.
Ist eine kurzfristige Bearbeitung möglich?
Teilen Sie uns die tatsächliche Frist mit. Eine Expressbearbeitung wird anhand der Unterlagen und der verfügbaren Fachkräfte geprüft; sie wird nicht pauschal für jede Sprache zugesagt.
Ist eine Apostille eine Übersetzung?
Nein. Eine Apostille betrifft bestimmte Echtheitsmerkmale einer öffentlichen Urkunde. Ob die Urkunde oder die Apostille übersetzt werden muss, ist getrennt zu klären.
Wer entscheidet über die Anerkennung eines Diploms?
Das hängt vom gewünschten Verfahren ab. Eine Bewertung, eine Nostrifizierung und eine Berufsberechtigung sind verschiedene Vorgänge. Eine Übersetzung ersetzt keine dieser Entscheidungen.
Kann ich eine vorhandene Übersetzung nachträglich beglaubigen lassen?
Das ist keine reine Stempelhandlung. Eine befugte Person muss die Verantwortung für die konkrete Übersetzung übernehmen können. Ob eine Prüfung der vorhandenen Fassung oder eine Neuanfertigung sinnvoll ist, wird individuell geklärt.
Werden Fehler im Original korrigiert?
Nein, nicht stillschweigend. Unklare oder widersprüchliche Angaben werden angesprochen. Eine amtliche Berichtigung muss durch die dafür zuständige Stelle erfolgen.
Kann ich eine Dolmetschperson zu einem Gerichtstermin mitbringen?
Klären Sie zuerst mit dem Gericht oder Ihrer Vertretung, wie die Sprachmittlung organisiert wird. Eine private Buchung ersetzt keine gerichtliche Bestellung.
Gibt es eine Abholstelle in Österreich?
Eine österreichische Abholstelle ist nicht angegeben. Sie können Ihre Anfrage online stellen. Ob Originale benötigt werden und wie die fertige Ausfertigung geliefert wird, klären wir vorab.
